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- DAZ 46/2001
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DAZ aktuell
Ab 2002: Neue Zuzahlung: vier bis fünf Euro
Die 14-tägige Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalten wird von 17 Mark auf 9 Euro umgestellt. Gleiches gelte für den Selbstbehalt zu medizinischen Rehabilitationsleistungen, teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 11. November in Bonn mit. Demnach wurde das entsprechende Gesetz vom 23. Oktober 2001 zur Euro-Umstellung im Gesundheitswesen im Bundesgesetzblatt Seite 2702 verkündet.
Beträge gerundet
Es wurden "Glättungen" bei der Umrechnung vorgenommen. Anstelle des offiziellen Kurses (1,95583) wurden die neuen Zuzahlungsbeträge im Verhältnis 2 : 1, also zwei Mark zu einem Euro umgestellt. Ziel sei es, das Verwaltungshandeln zu vereinfachen, hieß es im Ministerium. Für die Patienten wirkt sich die Umstellung bei den Arzneizuzahlungen günstig aus, da leicht abgerundet wurde. Im Gegensatz dazu läuft die Umrechnung mit den glatten Zahlen bei den Selbstbehalten im Krankenhaus auf eine leichte Erhöhung hinaus. Wie eine Sprecherin des BMG der Deutschen Apotheker Zeitung sagte, sollten die Kranken- und Pflegekassen durch die Änderungen insgesamt nicht zusätzlich belastet werden. So sei zu erwarten, dass sich für die Kassen nur "geringfügige Mindereinnahmen" ergäben, die gemessen an ihren Gesamtausgaben lediglich von sehr geringer Bedeutung seien.
Ab dem 1. Januar 2002 gelten 4, 4,50 und 5 Euro als Zuzahlung der Patienten zu Arzneimitteln. Bisher betrugen diese 8, 9 und 10 Mark. Die 14-tägige Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalten wird von 17 Mark auf 9 Euro umgestellt. Gleiches gelte für den Selbstbehalt zu medizinischen Rehabilitationsleistungen, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit.
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