Kommentar

Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz: Ärzte sollen aut idem boykottieren

(bda/ba). In einer Presseinformation des Berufsverbandes der Allgemeinärzte Deutschlands - Hausärzteverband (BDA) vom 25. Februar wird Ärzten empfohlen "aut idem" generell auszuschließen. Auch in der Ärzte-Zeitung vom 25. und 26. Februar 2002 wird zum Widerstand gegen Aut idem aufgerufen.

Laut BDA-Meldung schaffe das am 23. Februar 2002 in Kraft getretene Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz (AABG) für Vertragsärzte eine unsichere Rechtslage, da die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der neuen aut idem-Regelung noch nicht gegeben sind. Der BDA hebt darauf ab, dass es noch keine angepassten Rezeptformulare gibt und die für die Durchführung der Neuregelung vorgeschriebene Bestimmung und Bekanntmachung des unteren Preisdrittels fehlt. Es sei jedoch davon auszugehen, dass die Vertragsärzte - obgleich der unsicheren Rechtslage - sowohl zivil- als auch sozialrechtlich für die jeweilige Verordnung haftbar seien.

Der BDA empfiehlt deshalb den generellen Ausschluss von "aut idem" durch Ankreuzen des "aut idem"-Feldes auf dem Rezept immer in Verbindung mit schriftlicher Klarstellung des Ausschlusses von "aut idem" z. B. mit "Substitutionen ausgeschlossen", die grundsätzliche Verordnung preisgünstiger Medikamente und die ausführliche Dokumentation der betreffenden Arzneimittelverordnung. In der Mitteilung heißt es, derartige, Rechtsunsicherheit schaffende Gesetze seien für alle Betroffenen unzumutbar. Der BDA lehne das nicht nur wegen der umstrittenen aut idem-Regelung verfassungsrechtlich bedenkliche AABG insgesamt entschieden ab.

Hartmannbund und NAV-Virchowbund fordern Widerstand

In der Ärzte Zeitung vom 25. Februar werden Ärzte bereits im Leitartikel auf Seite 1 dazu aufgefordert klar zu sagen "Keine Substitution". In der Ausgabe vom 26. Februar fordern Hartmannbund und NAV-Virchowbund aufgrund der Unklarheiten bei der Anwendung des AABG Ärzte dazu auf, die Substitution von Arzneimitteln durch den Apotheker nicht zuzulassen. Der Hartmannbund startete eine Rezeptaktion um Patienten auf Handzetteln zu informieren, die einem Rezept nachempfunden sind. Auf diesem sei aufgedruckt: "In Ihrem Interesse: aut idem - Nein Danke! Ich will, dass Sie weiterhin das Arzneimittel bekommen, das ich in der Verantwortung für Sie verordnet habe". Die Handzettel werden den Ärzten abrufbar per E-Mail (cl@hartmannbund.de) oder per Telefon (02 28-8 10 41 08) zur Verfügung gestellt.

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