Kommentar

Ministerin Schmidt: "Soziale" Gründe für Versand

Bonn (im). Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) denkt weiterhin über einen Versandhandel von Arzneimitteln nach, der bekanntlich bisher in Deutschland verboten ist. Die Apothekerinnen und Apotheker sollten die Chancen von Versand und E-Commerce sehen und hier aktiv werden, so Schmidt in einem Interview in "Info-GEK", der Zeitschrift der Gmünder Ersatzkasse (Märzausgabe).

Es gehe ihr darum, die Möglichkeiten von Versand und E-Commerce für die Versorgung mit Medikamenten in der gesetzlichen Krankenversicherung zu nutzen. Im Interview führte sie "soziale Komponenten" als Begründung an. Versandhandel oder Bestellung via Internet könnte für immobile Patienten oder Berufstätige hilfreich sein, meinte die Ministerin.

Die Frage sei nicht, ob Versandhandel komme, sondern ob die deutschen Apotheken dabei seien oder ob dies nur von anderen betrieben werde. Für die Apotheken könne dies als zusätzlicher Service einen Pluspunkt im Wettbewerb bedeuten. Ihrer Einschätzung nach würde nicht die Mehrzahl der Arzneimittel über Versandhandel und Internet vertrieben, sondern dies käme als zusätzliche Möglichkeit hinzu. Bestehende internetgestützte Vorbestellangebote wie die Apothekenportale zeigten, dass die neuen Möglichkeiten durch das Internet gesehen werden. Eine Versandhandelsoffensive sei das aber nicht.

Befragt, ob sie politische Initiativen plane, verwies sie auf den Runden Tisch, der Konzepte auch zum Versandhandel erarbeite. Allerdings müssten die Regeln im Interesse des Verbraucherschutzes so ausgestaltet werden, dass Arzneimittelsicherheit und wohnortnahe Versorgung durch Apotheken gewährleistet blieben. Sie werde keiner Regelung zustimmen, die die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten in Frage stelle, sagte Schmidt. Zu den von Krankenkassen erhofften Einsparungen durch Versand wollte sie sich nicht äußern.

Schmidt erinnerte daran, dass sie die Europäische Kommission bat, im Sinne des Verbraucherschutzes beim E-Commerce mit Arzneimitteln tätig zu werden. Dabei gehe es um die Aufklärung der Patienten über Nutzen und Risiken, die Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus, einer ordnungsgemäßen Arzneiversorgung in Europa, die Verhinderung der illegalen Einfuhr von in den Mitgliedsländern nicht zugelassenen Präparaten aus Drittstaaten und um eine bessere Zusammenarbeit der beteiligten Behörden.

Zur juristischen Auseinandersetzung zwischen DocMorris und der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände wollte sie sich nicht äußern. Grundsätzlich dürfe es Arznei-Versandhandel nur unter Beibehaltung von Arzneimittelsicherheit und Verbraucherschutz geben. Dass dies möglich sei, zeigten Staaten in Europa wie zum Beispiel die Schweiz, Niederlande und England.

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