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- AZ 17/2002
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Kommentar
BAH: Aut idem bei Phytos kaum möglich
Die Substitution durch Pharmazeuten sei bei Phytopharmaka nur bei wenigen Ausnahmen möglich. Hinweise von BAH-Mitgliedsfirmen zur Lage von aut idem bei pflanzlichen Präparaten lägen noch nicht vor. Eberwein führte dies auf die kurze Zeit zurück, seit der die Neuregelung, bei der zur Zeit wichtige Details zur Ausführung noch unklar sind, gilt. Die neue Aut-idem-Regelung ist zwar grundsätzlich seit dem 23. Februar dieses Jahres in Kraft, es fehlen aber noch die Informationen zu den Preisgrenzen und den austauschbaren Darreichungsformen.
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