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- AZ 22/2002
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Kommentar
Neues von DocMorris: 16 % Mehrwertsteuer wird bezahlt
DocMorris konnte die geringere Mehrwertsteuer des Herkunftslandes abführen, da man - trickreich - davon ausging, dass der deutsche Kunde sein Arzneimittel in den Niederlanden per Kurier abholen lässt und DocMorris nicht versendet. Mit diesem Trick wollte man auch Vorwürfe entkräften, gegen das deutsche Versandhandelsverbot zu verstoßen.
Wie aus einem uns vorliegenden Schreiben von DocMorris an einen Kunden, der die Berechnung der 16-prozentigen Mehrwertsteuer bemängelte, hervorgeht, wird darin erklärt, dass man die Mehrwertsteuer des Bestimmungslandes (in diesem Fall also Deutschland) abführen müsse. Dies ist, so DocMorris in dem Schreiben, "mit Bedacht in der europäischen Union so gewollt, weil die Mehrwertsteuer kein Wettbewerbskriterium sein soll".
Bedeutet dies dann aber, dass der Kunde nicht mehr abholen lässt, sondern DocMorris nun doch versendet? Man kann gespannt sein auf das Urteil des Frankfurter OLG, das sich mit dieser Frage beschäftigen wird.
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