Kommentar

Resolution des Gesamtvorstandes der ABDA: Arzneiversandhandel gefährdet hohes N

Eschborn (abda). Nachfolgend veröffentlichen wir eine Resolution zur Ablehnung des Versandhandels mit Arzneimitteln, die der Gesamtvorstand der ABDA am 23. Mai beschlossen hat.

Der Gesamtvorstand der ABDA mit den Präsidenten der Apothekerkammern und Vorsitzenden der Landesapothekerverbände bekräftigt nochmals seinen Standpunkt, dass die Einführung des Versandhandels mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln das hohe Niveau der Arzneimittelversorgung in Deutschland gefährden würde. Die vom Bundesgesundheitsministerium übernommenen so genannten Rahmenbedingungen des Runden Tisches sind nicht geeignet, diese Einschätzung zu ändern, da bereits heute von den Krankenkassen in hohem Umfang gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird.

Der Gesamtvorstand fordert in diesem Zusammenhang Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt nachhaltig dazu auf, den fortgesetzten Rechtsbruch von Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen mit allen Mitteln des Rechtsstaates abzustellen. Er nimmt mit Unverständnis zur Kenntnis, dass eine große Zahl gesetzlicher Krankenkassen, die als öffentlich rechtliche Körperschaften in besonderem Maße Recht und Gesetz verpflichtet sind, derzeit unter bewusster Missachtung des Versandhandelsverbotes den Versand von Arzneimitteln aus dem Ausland bewerben und unterstützen. Die Rechtsaufsicht versagt in diesem Punkt nahezu vollständig. Konkrete aufsichtsrechtliche Schritte sind bisher nur in Ausnahmefällen, wie zuletzt in Bayern, erfolgt. Vor diesem Hintergrund sieht der Gesamtvorstand der ABDA das Bundesgesundheitsministerium gefordert, alle ihm zukommenden Möglichkeiten zu ergreifen, um die ihm untergeordneten Aufsichtsbehörden zur Durchsetzung der geltenden Gesetze anzuhalten. Entsprechendes gilt für die in den Ländern ausgeübte Aufsicht.

Der Gesamtvorstand der ABDA sieht die Ankündigung einzelner Apotheken, individuelle Sanktionen gegen Krankenkassen durchzuführen, als Reaktion auf die schwerwiegenden und permanenten Rechtsverstöße der entsprechenden Krankenkassen und auf die schleppende Durchsetzung des geltenden Rechts. Er betont, dass gerade durch illegale Empfehlungen der Krankenkassen unversorgt gebliebene Patienten durch öffentliche Apotheken notversorgt wurden. Er stellt jedoch zugleich klar, dass sich die Apotheken in Deutschland im Gegensatz zu einer Vielzahl von Krankenkassen uneingeschränkt an die geschlossenen Verträge halten werden. Die Apothekerschaft wird sicherstellen, dass Rechtsbruch nicht mit Rechtsbruch beantwortet wird.

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