Kommentar

Aut idem: Obere Preislinie für die ersten 112 Wirkstoffe festgelegt

Essen/Berlin (ks). Zum 1. Juli kann die neue Aut-idem-Regelung für die ersten 112 Wirkstoffe im vollen Umfang zur Anwendung kommen. Nachdem der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Ende Mai seine Hinweise zu den therapeutisch vergleichbaren Darreichungsformen veröffentlicht hat, haben nun die Spitzenverbände der Krankenkassen die entsprechenden obere Preislinie des unteren Preisdrittels festgelegt.

Ab sofort können die Preisobergrenzen für die 170 Arzneigruppen, die zuvor vom Bundesausschuss für austauschbar erklärt wurden, auf den Internetseiten des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen eingesehen werden ( www.bkk.de/service/aut_idem). Dort findet sich in einer Tabelle der jeweilige Höchstbetrag für eine Wirkstärken-/Packungsgrößenkombination einer Aut-idem-Gruppe – vorausgesetzt es sind mindestens fünf Arzneimittel im unteren Preisdrittel verfügbar. Die Berechnung des Durchschnittwertes erfolgte nach der Lauer-Taxe, Stand 1. Juni 2002. Einbezogen wurden alle dort aufgeführten Fertigarzneimittelpackungen.

Wie die Spitzenverbände erläuterten, sind wirkstoffbezogene Gruppen austauschbarer Darreichungsformen, die nur aus dem Original und Importpräparaten bestehen, grundsätzlich nicht Gegenstand der Aut-idem-Regelung. Darüber hinaus wurden auch innerhalb einer Gruppe Wirkstärken/Packungsgrößenkombinationen, zu denen nur Original und Importpräparate verfügbar sind, von der Berechnung des unteren Preisdrittels ausgenommen. Die Preislinien gelten für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September dieses Jahres. Die nächste Bekanntmachung zur Aut-idem-Regelung wird am 11. September 2002 erfolgen.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt ist zuversichtlich, dass die Arzneimittelpreise nun weiter sinken werden. Sie erklärte anlässlich der Veröffentlichung der Drittellinie, dass die betroffenen Arzneimittel einen GKV-Umsatz von ca. 2 Mrd. Euro ausmachten. Sowohl forschende pharmazeutische Unternehmer als auch Generikahersteller hätten bereits im Vorfeld entsprechende Preissenkungen angekündigt. Die Ministerin; "Damit werden die Patientinnen und Patienten weiterhin qualitativ hochwertige Arzneimittel erhalten, aber zu niedrigeren Preisen. Das entlastet die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung und erschließt Wirtschaftlichkeitsreserven zur Verordnung innovativer Arzneimittel."

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