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- AZ 29/2002
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Kommentar
Aufgelesen: Arzneimittel per eBay
Eine Frau versteigerte verschreibungspflichtige Schlankheitspräparate per eBay, einer Internetplattform, in der Privatpersonen Gegenstände per Höchstgebot kaufen und verkaufen können.
Die Schlankheitspillen wechselten immerhin für über 150 Euro den Besitzer. Die Frau, die das Präparat vom Arzt verschrieben bekam, nahm es nicht ein, und versuchte statt dessen, es per eBay zu Bargeld zu machen. Ein Apotheker, der dieses Treiben im Internet mitbekam, machte sie auf ihr gesetzeswidriges Tun aufmerksam und forderte sie auf, dies zu unterlassen. Wegen Wartungsarbeiten bei eBay konnte die Auktion nicht mehr gestoppt werden, die Staatsanwaltschaft erfuhr von diesem Handel.
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