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Kommentar
Reformkonzept der Krankenkassen: Kassen fordern Aufhebung des Fremd- und Mehrbes
Auch die Arzneimittelversorgung bedarf nach Auffassung der Kassen einer erheblichen Weiterentwicklung: Während Qualitätsmängel anhielten, stiegen hier die Kosten überproportional. Immerhin führten Festbeträge nunmehr zu einem Preiswettbewerb in diesem Segment - doch es bestehe weiterer Reformbedarf. So sollte der Patentschutz in Zukunft nur noch als Anreiz für "echte therapeutische Neuentwicklungen" dienen - alle anderen Arzneimittel, für die wirkstoffgleiche oder therapeutisch vergleichbare Präparate verfügbar sind, sollten der Festbetragsregelung unterworfen werden. Neben Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit sollte auch der Nachweis des therapeutischen Nutzens und eine vergleichende Kosten-Nutzen-Abwägung (soweit Alternativen vorhanden) Zulassungsvoraussetzung für Medikamente werden. Innovationsanreize, etwa in Form von Steuererleichterungen, können sich die Kassen bei den für seltene Krankheiten bestimmten "orphan drugs" vorstellen. Weiterhin fordern die Spitzenverbände die "zeitnahe Verabschiedung der Positivliste".
Versandhandel, Dispensierrecht, neue Preisberechnung
Auch die Apotheken werden von den Krankenkassen ins Visier genommen: "Soweit alle Qualifikations- und Sicherheitsanforderungen zum Schutze des Patienten gewährleistet sind, ist der Markt für Versandapotheken zu öffnen und ergänzend das Fremd- und Mehrbesitzverbot für Apotheken aufzuheben", heißt es im Reform-Papier. Des weiteren sollten Krankenhausapotheken "zumindest im Rahmen ambulanter Versorgungsaktivitäten" die jeweilige Klinik mit Arzneimitteln versorgen dürfen. Medikamente, die direkt in einer Arztpraxis am Patienten angewendet werden, sollten nach Vorstellung der Kassen auch direkt vom Arzt beim Hersteller bezogen werden können. Weiterhin wird die Aufhebung der Preisbindung der zweiten Hand für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel gefordert. Auch eine Drehung der Arzneimittelpreisverordnung solle überprüft werden: So könnten die Preise im Hochpreissegment gesenkt und im Niedrigpreissegment angehoben oder ein Mischsystem mit Fest- und prozentualen Zuschlägen eingeführt werden.
Auch die Forderung, die Mehrwertsteuer auf Medikamente abzusenken, findet sich im Konzept der Kassen. Ebenso plädieren die Spitzenverbände für eine prozentuale Zuzahlungsregelung, bei der die minimale und die maximale Zuzahlung vom Gesetzgeber vorzugeben sei. Letztlich fehlt auch nicht der Ruf nach mehr Transparenz im Abrechnungswesen: Das Verordnungsgeschehen müsse unter Beachtung des Datenschutzes umfassend dokumentiert werden, heißt es im Kassenkonzept, helfen sollen dabei das elektronische Rezept und die elektronische Patientenakte.
Das Gesamtkonzept der Spitzenverbände finden Sie im Internet unter www.g-k-v.de.
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