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- AZ 30/2002
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Randnotitz
Nachforderung und Kassenvisionen
Es wird immer doller im Gesundheitswesen: Das Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz, die Ausgeburt eines handwerklich schlecht und schlampig zusammengeschusterten Gesetzes, greift nach dem Willen des Bundesgesundheitsministerium nun auch noch rückwirkend, wenn es um die Einforderung des von 5 auf 6 Prozent erhöhten Krankenkassen-Zwangsrabattes geht. Der Wortlaut des Gesetzes (§ 130 Abs. 1 SGB V) und die Gesetzesbegründung sprächen dafür, so der BMG-Staatssekretär Theo Schröder in einem Schreiben an die AOK, "dass der Abschlag in Höhe von 6 vom Hundert auf alle in den Jahren 2002 und 2003 abgegebenen Arzneimitteln anzuwenden ist. Nach § 130 Abs. 1 S. 1 und 2 SBG V bezieht sich der Abschlag auf den maßgeblichen Abgabepreis und damit auf den Zeitpunkt der Abgabe. Findet diese Abgabe in den Jahren 2002 und 2003, d. h. im Zeitraum von Januar 2002 bis Dezember 2003 einschließlich statt, gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Regelung der erhöhte Rabatt." Soweit die Stimme aus dem Ministerium.
Im Klartext bedeutet dies, dass die Kassen rückwirkend auch für die Umsätze im Januar den höheren Rabatt ansetzen werden und die Rabattdifferenz des Abrechnungsmonats Januar 2002 nachfordern werden. Und schon wird Ihre Kassenabrechnung um 1000 Euro oder mehr geringer ausfallen.
Diese Rabattzahlungen sind Peanuts im Vergleich zum so genannten Zukunftskonzept der gesetzlichen Krankenversicherung, das einem Blick in ein Gruselkabinett gleicht. Es ist nicht unbedingt neu, aber nach wie vor fordern die Kassen deutlich Festbeträge für alle Arzneimittel (außer den Innovationen), sie wollen Positivliste, Versandapotheken, Fremd- und Mehrbesitz, Öffnung von Krankenhausapotheken, Arzneimitteldirektbezug für Ärzte vom Hersteller, die Drehung der Arzneimittelpreisverordnung oder ein Mischsystem mit Festaufschlägen und vieles mehr.
Die gesetzlichen Krankenkassen wollen also eine vollkommene Systemveränderung und bezeichnen das als "Weiterentwicklung" verbunden mit der Hoffnung, damit Arzneikosten einzusparen. Angesichts solcher "besorgter" Vorschläge um die Weiterentwicklung des Arzneimittelwesens wird es Zeit, dass wir den Kassen Empfehlungen unterbreiten, wie man durch Rationalisierung in der Verwaltung, Öffnung des Versicherungsmarktes in Richtung EU und sparsamere Haushaltung bei Gebäuden, Gehältern und Leistungen eine Menge an Ausgaben sparen kann.
Peter Ditzel
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