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Kommentar
Apothekengesetz: Änderung in Kraft getreten
Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg weist darauf hin, dass die Verpflichtung für öffentliche Apotheken, zur Versorgung von Heimbewohnern Versorgungsverträge mit den jeweiligen Heimen abzuschließen, erst ein Jahr nach Verkündung, also am 28. August 2003 in Kraft tritt. Ein Mustervertrag, der seitens der ABDA, der Spitzenorganisation der Deutschen Apotheker, erarbeitet worden ist, soll in der nächsten Zeit mit den maßgeblichen Verbänden der Heimträger unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit abgestimmt werden. Dieses Verfahren wird voraussichtlich in den kommenden Monaten abgeschlossen.
Den Gesetzestext finden Sie in der kommenden Ausgabe der DAZ (Nr. 36).
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