Kommentar

BAH-Jahresversammlung: Von der Pflichtversicherung zur Versicherungspflicht

Berlin (diz). Die Weiterentwicklung der Pflichtversicherung zu einer Versicherungspflicht ist für den Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) ein zentrales Anliegen für die Weiterentwicklung des zukünftigen Gesundheitswesens. Wie BAH-Vorsitzender Johannes Burges auf der Jahresversammlung am 11. September 2002 in Berlin hervorhob, könnten durch unterschiedliche Krankenversicherungsangebote ein Anstoß für die Versicherten zu mehr Eigenverantwortung und damit zum sparsamen Umgang mit den Ressourcen geschaffen werden.

Er forderte die Politik dazu auf, Anreize zu schaffen, Arzneimittel im Rahmen der Selbstmedikation zu erwerben, soweit dies gesundheitspolitisch zu verantworten sei. Denkbar wäre beispielsweise die Einführung eines so genannten Selbstmedikationsbudgets. Der Versicherte erhält von seiner Krankenkasse die Zusage, dass von ihm selbst gekaufte rezeptfreie Arzneimittel zur Behandlung geringfügiger Gesundheitsstörungen bis zu einem bestimmten Betrag erstattet werden. Das Einsparpotenzial eines solchen Selbstmedikationsbudgets liege darin, dass der Versicherte bei Bagatellerkrankungen keinen Arzt aufsuche und damit Arzthonorare einspare.

Gegen Positivliste, Budgetierung und aut idem

Ferner befürwortet der BAH eine moderate Ausweitung der Negativliste, jedwede Positivliste werden dagegen abgelehnt. Eine klare Absage erteilte Burges auch der Einführung einer so genannten vierten Hürde, mit der eine Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln für den Zulassungs- und Erstattungsbereich vorgenommen werden solle. Ferner sei der BAH gegen alle Formen der Budgetierung, insbesondere gegen Arzneimittelbudgets, die nicht geeignet seien, eine qualitativ und quantitativ befriedigende Versorgung für Patienten mit Arzneimitteln zu gewährleisten. Auch von Festbeträgen und der Aut-idem-Regelung hält der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller nichts. Neben vielen anderen Gründen sei die Aut-idem-Regelung auch deshalb nicht akzeptabel, weil sie den gerade durch Generika ausgelösten Preiswettbewerb in einen Kellertreppeneffekt verwandle, der jeden Wettbewerb ad absurdum führe.

Auch in das derzeitigen Arzneimittelpreisbildungssystem dürfe nicht eingegriffen werden, so der BAH-Vorsitzende. Wenn die Mehrverordnung von hochpreisigen innovativen Arzneimitteln als kostentreibender Faktor im Arzneimittelbereich ausgemacht werden, müssten dort korrigierende Maßnahmen ansetzen. Eine Drehung der Preisspanne sei dagegen nicht kausalitätsorientiert.

Versandhandel ist Systemwechsel

Die Einführung eines Versandhandels würde nach Auffassung des BAH einen kompletten Systemwechsel bedeuten, der zu Lasten der Versorgungsqualität und der Arzneimittelsicherheit ginge. Vor einer Einführung des Versandhandels müsste die Bundesregierung offen legen, was diese für die funktionierende Arzneimittelversorgung durch die Apotheken bedeute. Der BAH lehne Versandhandel jedoch ab.

In Richtung europäisches Arzneimittelzulassungssystem merkte Burges an, dass sich der BAH für die Beibehaltung der derzeitigen Option zwischen dezentralem und zentralem Verfahren einsetzt. Die vorgesehene Etablierung eines Ausschusses für pflanzliche Arzneimittel bei der Europäischen Zulassungsbehörde EMEA werde begrüßt.

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