Kommentar

Der Fall Stange: Bundesgerichtshof verhandelt am 28. Februar 2002

(vs).. Das Landgericht Bielefeld hat den Mindener Apotheker Stange u. a. wegen vorsätzlichen Betreibens einer Apotheke ohne die erforderliche Erlaubnis in zwölf Fällen zu einer zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe und einer Gesamtgeldstrafe verurteilt.

Es hat ihm zur Last gelegt, unter Verstoß gegen das apothekenrechtliche Beteiligungs- und Mehrfachbetriebsverbot unter Einsatz scheinselbständiger Apotheker eine Apothekenkette betrieben zu haben. Mit seiner Revision wendet sich Stange u.a. gegen die tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts. Insbesondere beanstandet er jedoch, dass das apothekenrechtliche Beteiligungs- und Mehrfachbetriebsverbot gegen Art. 12 GG und gegen europäisches Recht verstoße. Der Bundesgerichtshof wird am 28. Februar 2002 über den Fall Stange verhandeln (Aktenzeichen: 4 StR 152/01).

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