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Kommentar
Gesetzliche Krankenversicherung: Geringere Beiträge für freiwillig versicherte
Mit diesem Gesetzentwurf reagiert Schmidt auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem März 2000. Die Verfassungsrichter hatten festgestellt, dass die 1992 beschlossene Verschärfung der Voraussetzungen für die Versicherungspflicht als Rentner nicht mit den Grundgesetz vereinbar ist. Freiwillig Versicherte, die seit Anfang 1993 in Rente gegangen sind und während der zweiten Hälfte des Erwerbslebens überwiegend freiwillig versichert waren, mussten bislang auch für Zusatzeinkünfte neben der Rente Kassenbeiträge zahlen, also mehr als gesetzlich versicherte Rentner. Der Gesetzgeber wurde daher vom obersten deutschen Gericht aufgefordert, diese Schlechterstellung bis zum 31. März 2002 zu beseitigen.
Während die meisten freiwillig versicherten Rentner künftig entlastet werden, müssen jene Senioren, die neben der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung keine weiteren Einnahmen haben, ab April einen höheren Beitrag zahlen: Anstelle des ermäßigten Beitragsatzes soll nun der allgemeine treten. Auch Senioren mit Kleinrenten, die bisher bei ihrem Ehepartner beitragsfrei mitversichert sind, müssen zukünftig Krankenversicherungsbeiträge zahlen.
Schmidt will die Betroffenen, die mit diesen Mehrbelastungen nicht rechnen konnten, schützen. Deshalb sieht der Gesetzentwurf vor, dass diese Rentner ein Beitrittsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten und "de facto ihren bisherigen Status als freiwillig Versicherte fortsetzen" können.
Nach Angaben der Krankenkassen sind rund 1,2 Millionen Rentner von der Neuregelung betroffen. Allerdings ist nicht genau bekannt, wie viele freiwillig versicherte Rentner tatsächlich ihre Zusatzeinkünfte angeben.
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