Kommentar

Bundesgesundheitsministerium. Reformdetails im Februar

Bonn (im). Ob und wie die SPD im Zuge der künftigen Gesundheitsreform den Arzneimittelhandel liberalisiert, ist derzeit noch ungewiss. Überschriften der Gesundheitsreform von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) scheinen zu stehen, aber Details hat sie erst für Februar angekündigt.

Einem Bericht der "Ärzte Zeitung" vom 9. Januar zufolge war die Gesundheitspolitik entgegen der Ankündigungen kein Thema der SPD-Klausurtagung. In Wiesbaden soll auch das Strategiepapier des Kanzleramts, das im Dezember mit seinem Plädoyer für eine grundlegende Umgestaltung der Sozialversicherung große Aufmerksamkeit erfuhr, nur gestreift worden sein (siehe DAZ Nr. 1, S. 34). Nachdem alle Parteien in der vergangenen Woche in Klausur gegangen waren, beginnt in dieser Woche wieder die Sitzungszeit des Parlaments in Berlin.

Mehreren Zeitungsberichten zufolge will die Bundesgesundheitsministerin einen freiwilligen Gesundheitspass einführen, um häufige Arztwechsel und Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Zudem soll es ein Institut zur Qualitätssicherung in der Medizin geben, das außer über Behandlungsmethoden auch über Arzneimittel informieren soll. Medikamente könnten in Zukunft auf ihr Preis-Nutzen-Verhältnis geprüft werden. Patienten sollen sich stärker an ihren Hausarzt binden und auf die freie Facharztwahl verzichten, wofür geringere Zuzahlungen oder Beitragsrabatte winken. Neben der Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Behandlung könnte es in Zukunft womöglich Einzelverträge zwischen Krankenkassen und Ärzten geben. Die Gesundheitsreform, die noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll, soll an den Ausgaben der Krankenkassen ansetzen, die Einnahmeseite dagegen wird die Rürup-Kommission für eine dauerhafte Sicherung der gesetzlichen Krankenversicherung im Herbst angehen.

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