Kommentar

Fällt das Gesetz?

Eigentlich sollte das Bundesverfassungsgericht bereits in der vergangenen Woche über die Rechtmäßigkeit des Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG) entschieden haben, doch verschiedene Gründe veranlassten das Gericht dazu, diese Entscheidung auf Ende Januar zu vertagen. Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch besteht eine letzte, quasi allerletzte Chance, dieses Machwerk, das von einigen bereits als Apothekenabschaffungsgesetz bezeichnet wird, zu Fall zu bringen.

Mittlerweile laufen vier Verfassungsklagen dagegen: Rund 4000 Apothekerinnen und Apotheker haben durch Rechtsanwalt Zuck kurz vor Weihnachten den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt. Darüber hinaus klagen ein einzelner Apotheker und die Großhandlung Gehe gegen das Gesetz. Und das Land Baden-Württemberg hat ein Normenkontrollverfahren eingeleitet, da man hier der Auffassung ist, dass das BSSichG der Zustimmung durch die Länder bedürfe. Dieses Recht sei verletzt worden, weshalb das Gesetz insgesamt verfassungswidrig sei.

Genau hier liegt die Chance: Sollte das Gericht nämlich dieser Auffassung zustimmen, dann erübrigten sich die drei anderen laufenden Klagen – und das Gesetz wäre zu Fall gebracht. Die Chance, dass das Gericht in dieser Form entscheidet, liegt durchaus im Bereich des Möglichen. Fakt ist, dass dieses Gesetz ("Blitzgesetz") in Windeseile vom Entwurf bis zur Verabschiedung durchgepeitscht und nicht ausreichend diskutiert wurde.

Hinzu kommt, dass die Verfassungsbeschwerden beileibe nicht aus der Luft gegriffen sind, sondern auf guten Gründen fußen. Allein zahlreiche handwerkliche Fehler könnten einen Stopp des Gesetzes rechtfertigen. Selbst in den Reihen der SPD-Abgeordneten mehren sich die Stimmen, die die Fehler und Ungereimtheiten erkennen und die Schnelligkeit, mit der das Gesetz verabschiedet wurde, nicht gut heißen.

Es soll sogar Gerüchte geben, die sagen, Ulla Schmidt selbst wäre nicht traurig, wenn dieses Gesetz durch ein Gericht gestoppt würde. Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos. Auf dem außerordentlichen Apothekertag am 19. März in Berlin werden wir Gelegenheit haben, den Politikern unsere Alternativkonzepte nahe zu bringen.

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