- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 3/2003
- Beitragssatzsicherungsges...
Beitragssatzsicherungsgesetz: Fortschritte bei der Umsetzung
Zum einen konnten bei einen Gespräch unter Beteiligung des Deutschen Apotheker Verbandes (DAV), der Herstellerverbände und des BKK-Bundesverbandes auf Einladung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) eine Reihe noch offener Fragen zur Anwendung des Gesetzes geklärt werden. Zum anderen haben sich Herstellerverbände und Deutscher Apotheker Verband weitgehend auf einen Rahmenvertrag verständigt, der Einzelheiten der Abrechnung der Herstellerrabatte durch die Apothekenabrechnungszentren regelt.
Der Vertrag findet für die Apotheken und Hersteller Anwendung, die dem Vertrag durch schriftliche Erklärung mittels einem vereinbarten Formular beigetreten sind. Die bereits von einigen Rechenzentren verschickten Beauftragungen dürften nach Einschätzung von Beobachtern diese Voraussetzung nicht erfüllen, da sich die Apotheken ausdrücklich mit den Regelungen in dem Vertrag einverstanden erklären müssen. Die Rabattabrechnung auf anderen Wegen, z.B. über den pharmazeutischen Großhandel, ist in diesem Vertrag nicht geregelt. Sobald der Vertrag in der endgültigen Fassung vorliegt, werden die Apotheken dem Vernehmen nach kurzfristig durch die Landesapothekerverbände über das genaue Verfahren informiert.
Das Bundesgesundheitsministerium hat in dem Gespräch am vergangenen Montag nochmals klargestellt, dass nach seiner Auffassung der 3%ige Großhandelsrabatt auf den Apothekenab-gabepreis zu gewähren ist. Auch hat das Ministerium seine Auffassung bekräftigt, dass die Krankenkassen den Großhandelsrabatt nur in den Fällen beanspruchen können, in denen auch ein Großhandelsaufschlag in die Preisbildung eingeht. Über die IFA GmbH sollen den Apo-theken und Krankenkassen die Informationen zur Verfügung gestellt werden, bei welchen Produkten der Großhandelsrabatt zu gewähren ist und bei welchen nicht.
Einen ausführlichen Bericht zum Stand der Umsetzung des Beitragssatzsicherungsgesetzes lesen sie in der nächsten Ausgabe der Deutschen Apotheker Zeitung.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.