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- AZ 36/2003
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Gesundheitsreform: FDP: Gesetzgebungsverfahren ist verfassungsrechtlich bedenkl
SPD, Grüne, CDU und CSU setzen für das umfangreiche Gesetzeswerk zur Gesundheitsreform lediglich eine zweistündige Sitzung ohne Änderungsanträge im Gesundheitsausschuss des Bundestags an. Dadurch soll vor allem "den Betroffenen die Möglichkeit verwehrt werden, ihre Kritik in einer Expertenanhörung vor dem Gesundheitsausschuss darzulegen", glaubt Stadler. Dies sei eine "Entmachtung des Parlaments", die nicht hingenommen werden könne. Der FDP-Politiker mutmaßt: "Offenbar hat man ein schlechtes Gewissen und fürchtet, der Reformentwurf wird von den Fachleuten zerrissen". Damit werde das Gesetzgebungsverfahren zur Farce: Der Bundestag soll abnicken, was an einem runden Tisch außerhalb des Parlaments ausgeklüngelt worden ist.
Stadler kündigte den Widerstand der FDP gegen dieses Verfahren an. Er verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht prüfen könne, ob ein Gesetz formell rechtmäßig zustande gekommen ist. Dies könne man bei dem von Rot/Grün und CDU/CSU geplanten Schnelldurchgang im Bundestag bezweifeln, so der Liberale. Denn es gehe um Grundfragen des Parlamentarismus und um die Zulässigkeit der Entmachtung des Bundestags durch runde Tische.
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