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- AZ 44/2003
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Umsatz: Flexible Preise bei Tierarzneimitteln
Bisher galten Festpreise nach der alten AMPreisV sowohl für Fertigarzneimittel zur Anwendung bei Tieren (rezeptpflichtig) als auch für die nicht-verschreibungspflichtigen Tierarzneimittel. Die Änderungen des neuen Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG), die ab Januar 2004 gelten, erlauben den Apotheken Höchstzuschläge bei beiden Gruppen von Präparaten, von denen erstmals nach unten abgewichen werden kann, wobei bei den nicht-rezeptpflichtigen Tierarzneimitteln die alten Zuschläge gelten, die jedoch auch in Höchstzuschläge umgewandelt wurden. Während bei Fertigarzneimitteln zur Anwendung bei Tieren keine großen Folgen erwartet werden, weil hier nach wie vor die Verschreibung eines Tierarztes vorliegen muss, und die meisten Tierhalter wie beispielsweise Bauern oder Privatleute wohl einwilligen werden, dass der Tierarzt die von ihm mitgeführten Präparate verwenden darf, kann es dagegen bei nicht-verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln dazu kommen, dass Bürger künftig direkt Apotheken aufsuchen, weil diese Lockangebote mit niedrigeren Preisen ausweisen.
FDP: Apothekenbetriebsordnung angleichen
Für den Wettbewerb hier spricht sich der FDP-Bundestagsabgeordnete Hans-Michael Goldmann aus, der den Antrag für den Bundestag formulierte. Er fordert jedoch "Waffengleichheit" zwischen Pharmazeuten und Tierärzten, für Apotheken sollten dann auch die viel größeren Dokumentationspflichten der Tierärzte gelten. Die Apothekenbetriebsordnung solle an die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken angeglichen werden, lautet daher sein Appell.
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