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Leserbrief: Die ABDA - eine politisch unverzichtbare Organisation
In der Montagsausgabe der Deutschen Apotheker Zeitung vom 24.11.2003 war vieles über die ABDA zu lesen. Kaum etwas davon entsprach der Wahrheit. Die gesamte Berichterstattung und Kommentierung, angefangen bei der Wiedergabe der Inhalte der Klageschrift des Herrn Frensemeyer bis hin zu dem Abdruck des Leserbriefes des Herrn Frensemeyer und dem Kommentar von Herrn Peter Ditzel, ist durchzogen von unwahren Tatsachenbehauptungen und fehlerhaften Bewertungen, die in der unerhörten Behauptung des Herrn Frensemeyer gipfeln, die ABDA bilde eine kriminelle Vereinigung. Die Unterzeichnenden verwahren sich in aller Form namens der ABDA und ihrer Mitgliedsorganisationen gegen diesen Vorwurf, der noch ein gerichtliches Nachspiel haben wird.
In der Sache ist der Vorwurf, die ABDA sei eine kriminelle Vereinigung, sie sei also nach Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet, Straftaten zu begehen, derartig absurd, dass er keinerlei Beachtung finden dürfte. In der Zielrichtung ist dieser Vorwurf aber äußerst schwerwiegend und deshalb nicht zu ignorieren: Es sollen der Ruf und das Ansehen all derer beschädigt und all denjenigen Nachteile zugefügt werden, die sich für diese Bundesvereinigung und ihre Mitgliedsorganisationen engagieren. Betroffen sind damit die ehrenamtlich Tätigen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Organisationen auf Bundes- und Landesebene. Erneut nimmt damit Herr Frensemeyer eine Vielzahl von Menschen für sein erklärtes Ziel, die Beseitigung der ABDA, in Geiselhaft - eine Methode, die wir aus seiner Abmahnaktion in Sachen aponet bereits kennen. Wir werden deshalb alles daran setzen, dass auch dieser Angriff von Herrn Frensemeyer wieder aus der Welt geschafft wird. Die von vorne bis hinten falschen Darstellungen in der Ausgabe vom 24.11.2003 können hier nicht vollständig richtiggestellt werden, ohne den Rahmen eines Leserbriefes zu sprengen. Dies wird an anderer Stelle geschehen. Auf die Kernpunkte der Berichterstattung sei aber hier im Interesse der gebotenen Klarheit entgegnet.
1. Jeder, der die ABDA und ihre Mitgliedsorganisationen kennt, weiß, dass diese keine kriminelle Vereinigung bilden. Weitere Ausführungen hierzu sind überflüssig.
2. Die Behauptung, Apothekerkammern dürften nicht Mitglied in der ABDA sein, ist falsch. Die ABDA nimmt ausschließlich Aufgaben wahr, die mit den Aufgaben vereinbar sind, die den Kammern durch die Kammer- und Heilberufsgesetze der Länder zugewiesen sind. Es besteht daher kein Konflikt zwischen der Mitgliedschaft der Kammern in der ABDA und den den Kammern gesetzlich übertragenen Aufgabenbereichen. Anderslautende Rechtsgutachten für die ABDA gibt es nicht.
3. Die Behauptung, die ABDA sei an mindestens 29 Unternehmen beteiligt, ist falsch. Wie Herr Frensemeyer und sein "auf Konzernrecht spezialisierter Jurist" zu dem Ergebnis kommen wollen, es seien beispielsweise Rechenzentren, wie das NARZ, Softwarehäuser, wie die CIDA oder Dienstleister, wie die DGN-Service GmbH, der ABDA zuzuordnen, ist unerfindlich. Falsch ist auch, dass eine Aponet-Verwaltungsgesellschaft bestehe und "ABDATA Pharmadatenservice" eine eigenständige Gesellschaft sei.
4. Die Behauptung, die WuV und der Govi Verlag könnten jährliche Gewinnausschüttungen vornehmen, ist falsch. Schon gar nicht ist die Verwaltungsgesellschaft, deren Hauptdienstleistung Buchhaltungs- und EDV-Dienstleistungen sind, in der Lage, 4 635 390,97 Euro auszuschütten.
5. Die Behauptung, dem ABDAHaushalt fehle es an Transparenz, ist falsch. Der Haushalt der ABDA wird in einem mehrstufigen Verfahren unter Kontrolle des Haushaltsausschusses innerhalb der ABDA offen aufgestellt, durch die Mitgliederversammlung von allen Mitgliedsorganisationen beschlossen, unter Kontrolle der zuständigen Gremien umgesetzt und durch unabhängige Wirtschaftsprüfer, die der Mitgliederversammlung jährlich berichten, geprüft.
6. Die politische Wertung, die ABDA habe die Kompetenz des Apothekers als Arzneimittelfachmann politisch nicht hinreichend zur Geltung gebracht, ist unzutreffend. Der pharmazeutische Sachverstand des Apothekers ist in der Politik völlig unbestritten. Im Gegenteil: Das Modell der Hausapotheke zum Beispiel, das die pharmazeutische Kompetenz des Apothekers in den Mittelpunkt stellt, ist von Politik und Öffentlichkeit mit großem Interesse verfolgt und begrüßt worden.
Wer meint, mit BAK und DAV als völlig getrennt agierenden Organisationen eine bessere politische Positionierung der Apothekerschaft erreichen zu können, mag dies in den Gremien der ABDA, der BAK und des DAV zur Diskussion stellen. Wir sind der festen Überzeugung, dass allein die Bündelung der Interessen der Apothekerinnen und Apotheker in der ABDA die Schlagkraft herstellen kann, die erforderlich ist, um die Anliegen der Kolleginnen und Kollegen in der Gesundheitspolitik durchzusetzen.
gez. Friese, Metzger, Keller
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