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- AZ 5/2003
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Bundesverfassungsgericht: GEHE will weiter gegen Zwangsrabatte kämpfen
Die Karlsruher Richter beriefen sich unter anderem auf die Ankündigung der Großhändler, die sie treffenden neuen Rabatte mit jenen Großhandelsrabatten zu verrechnen, die sie Apotheken gewähren: "Deshalb werden die pharmazeutischen Großhändler lediglich geringfügige finanzielle Einbußen erleiden" heißt es in den Entscheidungsgründen.
Wolfgang Mähr, Vorsitzender der Geschäftsführung der GEHE Pharma Handel GmbH, bedauert die Ablehnung des Eilantrages: "Bis zur Entscheidung über unsere Verfassungsbeschwerde bleibt nun ein Gesetz in Kraft, das im Schnellverfahren durch den Gesetzgebungsprozess gepeitscht wurde". Der "patientenfeindliche Versuch", die bestehenden Strukturen in der Arzneimittelversorgung umzustürzen, müsse gestoppt werden. Die GEHE werde nun weiterkämpfen, erklärte Mähr: "Für die inhabergeführten Apotheken und den Erhalt der vorbildlichen Arzneimittelversorgung in Deutschland". Das Unternehmen sieht für seine bereits anhängige Verfassungsbeschwerde gute Erfolgschancen. Erst in diesem Hauptsachverfahren werden die entscheidenden verfassungsrechtlichen Fragen geklärt.
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