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- AZ 6/2003
- 45300 Euro
Kommentar
45300 Euro
Genau das ist die Summe, mit der die Apotheke durch das Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG) laut einem Konzeptpapier des Bundesgesundheitsministeriums vom Oktober 2002 belastet wird. 45300 Euro - diese Summe mutet das Ministerium den Apotheken zu. Mit einem Federstrich bestimmt unsere rot-grüne Regierung, dass ein relativ kleines mittelständisches Unternehmen in diesem Staat über 90 000 DM zu verkraften hat!
Unglaublich, mit welcher Ignoranz und Arroganz Einkommen beschnitten werden, in vielen Fällen mehr als halbiert werden. Für einige Apotheken bedeutet dies das Aus, für viele Mitarbeiter die Arbeitslosigkeit, denn manche Apotheken versuchen, über Personaleinsparungen diese hohen Verluste zu kompensieren. Hinzu kommt die Unverfrorenheit des Ministeriums, Abgeordnete, also Mitglieder des Bundestages, nicht über den Inhalt des Konzeptpapiers und diese drastischen und dramatischen Folgen für die Apotheke zu informieren. Weisen Apotheker die Abgeordneten ihres Wahlkreises auf die drohenden Verluste hin, wird ihnen "arm rechnen" unterstellt - man gehe nicht davon aus, dass der Großhandel seinen Zwangsabschlag an die Apotheken weitergeben werde.
Selbst in einer offiziellen Presseerklärung des Bundesgesundheitsministeriums vom 19. Dezember 2002 (steht noch im Internet!) wird den Apothekern die Behauptung falscher Tatsachen vorgeworfen: sie gingen davon aus, dass der Großhandel 0 Euro Einsparbeitrag leiste und die Apotheke mit den 3 % Zwangsrabatt des Großhandels zusätzlich belastet werde (wie es jetzt den Tatsachen entspricht und wie die Regierung es selbst in ihrem Konzeptpapier prognostizierte).
Unverfroren sind auch Äußerungen von Staatssekretär Theo Schröder, der auf eine Anfrage, ob die Regierung von Kündigungen in Apotheken wisse, antwortete, es lägen der Bundesregierung keine konkreten Erkenntnisse über Kündigungen vor (s. DAZ Nr. 5/2003, S. 20). Und im übrigen sei nach Auffassung der Bundesregierung das BSSichG "ausgewogen". Kennt Schröder die Konzeptpapiere aus seinem Haus nicht? Sind eine Belastung von 45300 Euro ausgewogen?
Ich habe Respekt vor einigen Pharmazieräten in Brandenburg, die ihr Ehrenamt "Pharmazierat" niedergelegt haben, da sie diese Belastung aufgrund des BSSichG nicht mehr tragen können.
Peter Ditzel
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