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- AZ 7/2003
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Bundesgesundheitsministerium: Ja zum Versandhandel
Auf die Frage, ob die Bundesregierung plane, den Internet- und Versandhandel mit Arzneimitteln in Deutschland zuzulassen und wenn ja, wie die Regelung ausgestaltet sein solle, antwortete Theo Schröder: "Die Bundesregierung beabsichtigt, Ausnahmen von dem Verbot des Versandhandels einschließlich des elektronischen Handels mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln zuzulassen, wenn rechtliche Bestimmungen, die insbesondere die Arzneimittelsicherheit und den Verbraucherschutz betreffen, eingehalten werden. Die Ausgestaltung wird in den derzeit vorbereiteten Eckpunkten zur Gesundheitsreform vorgenommen. Festlegungen sind noch nicht getroffen."
Auf die Anschlussfrage, ob die Bundesregierung bei einer Zulassung des Versandhandels mittel- und langfristige Einsparpotenziale für die Arzneimittelausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung sehe, ergänzte Theo Schröder: "Es wird von Einsparpotenzialen im Zusammenwirken des Versandhandels einschließlich des elektronischen Handels mit anderen Regelungen und Instrumenten der Gesundheitsreform ausgegangen. Die Höhe des Potenzials kann zur Zeit nicht beziffert werden."
Und zur weiteren Frage, ob die Bundesregierung eine Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbots für Apotheken plane und wie man eine solche Entscheidung denn begründe, wollte sich Schröder nicht festlegen: "Die Bundesregierung bereitet derzeit Eckpunkte für eine Gesundheitsreform vor. Festlegungen zu der in der Frage genannten Thematik sind noch nicht getroffen."
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