Arzneimittel und Therapie

STIKO aktualisiert Impfempfehlungen: Säuglinge vor Keuchhusten schützen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Impfempfehlungen aktualisiert. Vor allem bezüglich Indikationsimpfungen für spezielle Gruppen haben sich Änderungen ergeben. Bei der Schutzimpfung gegen Keuchhusten empfiehlt die STIKO jetzt ausdrücklich, vor Geburt eines Kindes den Impfschutz bei den Geschwistern zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Für die Impfung gegen die Frühsommer-Meningoenzephalitis erfolgte eine Aktualisierung der bekannten Risikogebiete.

Der Impfkalender für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene (empfohlene Standard- und Regelimpfungen) ist gleich geblieben. Die Angaben zur postexpositionellen Anwendung spezifischer Immunglobuline gegen FSME und Röteln fehlen in dem neuesten Empfehlungskatalog.

Säuglinge vor Keuchhusten schützen

Bei der Schutzimpfung gegen Keuchhusten empfiehlt die STIKO jetzt ausdrücklich, vor der Geburt eines Kindes bei den Geschwistern festzustellen, ob ein adäquater Immunschutz gegen Keuchhusten besteht und diesen gegebenenfalls aufzufrischen, um den unzureichend geimpften Säugling vor Erkrankungen zu schützen. Zusätzlich wurden Angestellte in pädiatrischen Einrichtungen, in der Schwangerschaftsbetreuung und der Geburtenhilfe in den Personenkreis, für den eine Pertussisimpfung empfohlen wird, aufgenommen.

FSME bei Kindern

Bei Kindern ist der Verlauf der Frühsommer-Meningoenzephalitis in der Regel leichter als beim Erwachsenen, nur in Einzelfällen kam es bisher zu neurologischen Restschäden. Allerdings reagieren 15 Prozent der Ein- bis Zweijährigen (gegenüber fünf Prozent der Zwei- bis Dreijährigen) auf den Impfstoff mit Fieber von > 38 °C. Aufgrund dessen sollte vor der Impfung von Kindern unter drei Jahren sorgfältig die Notwendigkeit der Immunisierung überprüft werden. In den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission gibt es eine aktualisierte Auflistung der FSME-Risikogebiete innerhalb Deutschlands, welche dieses Jahr um Bereiche Bayerns, Hessens und Thüringens erweitert wurde.

Masern, Mumps, Röteln – rechtzeitig auffrischen

Die Impfung, mit einem Kombinationsimpfstoff (MMR), wird in der Regel zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat durchgeführt. Die zweite MMR-Impfung sollte bis Ende des 2. Jahres erfolgt sein. Soll das Kind in eine Kindertagesstätte aufgenommen werden, kann die erste Impfung auch zwischen dem 9. und 10. Monat erfolgen. In diesem Fall sollte die Folgeimpfung allerdings schon zu Beginn des 2. Lebensjahres stattfinden.

Impfabstände einhalten

Betont wird in den neuen Empfehlungen auch, dass es wichtig ist, die in Fachinformationen angegebenen Impfabstände einzuhalten. Um einen langen Impfschutz zu erzielen, darf bei der Grundimmunisierung die empfohlene Zeit zwischen vorletzter und letzter Impfung nicht unterschritten werden. Vor allem bei dringenden Impfungen, z. B. postnatale Hepatitis-B-Prophylaxe oder postexpositionelle Tollwutprophylaxe, sollte genau nach dem empfohlenen Impfschema vorgegangen werden.

Auf der anderen Seite gibt es keine unzulässig großen Zeitabstände zwischen den einzelnen Impfungen, daher muss bei einer für mehrere Jahre unterbrochenen Grundimmunisierung nicht neu begonnen, sondern lediglich der Schutz mit den fehlenden Impfstoffdosen vervollständigt werden. Im Ausnahmefall gilt dieses auch bei Säuglingen und Kleinkindern, wobei solche Überschreitungen, um einen möglichst frühen Immunschutz zu erreichen, vermieden werden sollten.

Zielpersonenkreis erweitert

In den Vorschlägen der Ständigen Impfkommission werden zu jeder Impfung Personen aufgelistet, denen die Immunisierung gegen die betreffende Krankheit besonders zu empfehlen ist. Bei einigen Impfungen – Hepatitis B, Masern, Keuchhusten und Tollwut – wurde der Personenkreis, für den eine Impfung speziell empfohlen wird, erweitert.

Seit neuestem wird auch für Personen, die in der Onkologie und mit immundefizienten Patienten arbeiten, die Masern-Impfung empfohlen. Für Impfungen gegen Hepatitis B wurde der Personenkreis um z. B. Auszubildende bzw. Studenten, betriebliche bzw. ehrenamtliche Ersthelfer und Sexualpartner von HbsAg-Trägern erweitert. Zur Risikogruppe für Tollwut werden seit diesem Jahr auch Personen gezählt, die beruflich oder auch sonst mit Fledermäusen zu tun haben.

Kostenübernahme bei beruflichem Risiko

Auch die Frage der Kostenübernahme von Schutzimpfungen bei beruflich risikobelasteten Arbeitnehmern wird in der neuesten Empfehlungsfassung genauer erläutert (§ 3 Abs. 3 des Arbeitsschutzgesetzes). Demnach darf der Arbeitgeber Impfungen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, z. B. solche, die auf der Grundlage der Biostoffverordnung beruhen, nicht seinen Angestellten in Rechnung stellen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Impfempfehlungen aktualisiert. Vor allem bezüglich Indikationsimpfungen für spezielle Gruppen haben sich Änderungen ergeben. Bei der Schutzimpfung gegen Keuchhusten empfiehlt die STIKO jetzt ausdrücklich, vor Geburt eines Kindes den Impfschutz bei den Geschwistern zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Für die Impfung gegen die Frühsommer-Meningoenzephalitis erfolgte eine Aktualisierung der bekannten Risikogebiete.

Aktueller Impfkalender

  • Der Impfkalender empfiehlt für Säuglinge Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae Typ B, Poliomyelitis und Hepatitis B. Außerdem sollte zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat die Erstimmunisierung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) erfolgen.
  • Im Alter von fünf bis sechs Jahren rät die STIKO zu einer Auffrischung der Diphtherie- und Tetanus-Immunisierung.
  • Bei Jugendlichen (9 bis 17 Jahre) sind Auffrischimpfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Polio vorgesehen. Spätestens in diesem Alter sollte eine vollständige Immunisierung gegen Hepatitis B erfolgt sein.
  • Auch im Erwachsenenalter empfiehlt sich die regelmäßige Auffrischung der Diphtherie- und Tetanus-Impfungen.
  • Generell wird für Personen über 60 Jahren die Pneumokokkenimpfung (alle sechs Jahre) und die Influenzaimpfung (jährlich) empfohlen.

Bezugsmöglichkeiten der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut Einzelexemplare können beim RKI zu folgenden Bedingungen angefordert werden:

  • kostenfrei bis zu 5 Exemplare nach Einsenden der Adresse und Briefmarken im Wert von 1,44 Euro (kein Rückumschlag),
  • 6 – 20 Exemplare gegen Rechnung zum Stückpreis von 0,50 Euro,
  • 21 – 50 Exemplare gegen Rechnung zum Stückpreis von 0,40 Euro,
  • mehr als 50 Exemplare gegen Rechnung zum Stückpreis von 0,40 Euro.

Bei der Aussendung können Wartezeiten eintreten. Wir bitten, zur Bestellung die folgende Adresse zu verwenden und von telefonischen Bestellungen Abstand zu nehmen: Robert Koch-Institut, Nordufer 20, 13353 Berlin Bestellungen von mehr als 5 Exemplaren gegen Rechnung können auch an folgende Adressen gerichtet werden: Fax: 01888754 – 2459 E-Mail: EpiBull@rki.de Die Impfempfehlungen sind auch im Internet abrufbar unter: www.rki.de/GESUND/IMPFEN/STIKO/STIKO.HTM

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