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Pharmazeutisches Recht
Rheinland-Pfalz: Beitragsordnung der LAK
Artikel I
Die Beitragsordnung der Landesapothekerkammer in der Fassung vom 10. November 2001 wird wie folgt geändert.
§ 2 wird wie folgt geändert: 1. § 2 Abs. 2 wird um lit. e) wie folgt ergänzt: "e) bei Filialapotheken: vom Inhaber der Hauptapotheke" 2. a) In § 2 Abs. 3 werden die Zahlen "0,05" geändert in "0,03". b) In § 2 Abs. 3 wird das Wort "Dreifache" ersetzt durch das Wort "Zwanzigfache".
Artikel II
Diese Änderung der Beitragsordnung tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.
Mainz, den 10. Dezember 2003
Dr. Hartmut Schmall, Präsident der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz
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