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Pharmazeutisches Recht
Rheinland-Pfalz: Gebührenordnung der LAK
Artikel I
Die Gebührenordnung vom 16. August 1981 in der zuletzt von der Vertreterversammlung am 24. April 2002 beschlossenen Fassung wird wie folgt geändert:
Artikel I 1. § 1 wird um eine Nr. 5 ergänzt: "5. für die Zulassung zur PKA-Abschlussprüfung Euro 25,–" 2. § 3 wird um lit. e) ergänzt: "e) gemäß § 1 Ziffer 5 mit der Stellung des Antrags auf Zulassung der Abschlussprüfung".
Artikel II
Diese Änderung der Gebührenordnung tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.
Mainz, den 10. Dezember 2003
Dr. Hartmut Schmall, Präsident der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz
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