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- AZ 15/2004
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Arbeitgeberverband: BVA schürt Unzufriedenheit
Als Antwort darauf gab der ADA seinerseits eine Pressemitteilung heraus: Tarifgehälter sind Mindestgehälter und berücksichtigen immer die finanziellen Möglichkeiten einer Branche, erklärte Theo Hasse, stellvertretender Vorsitzender ADA in dieser Mitteilung. Sie spiegelten jedoch nicht immer die tatsächlich gezahlten Vergütungen wider. Daher sei es reine Augenwischerei, Gehälter der Apothekenmitarbeiter mit denen anderer Branchen zu vergleichen. Theo Hasse: "Hierdurch weckt man, wenn man geschickt die 'richtigen' Berufe auswählt, nur Emotionen und schürt Unzufriedenheit. Dies hat der BVA mit seiner Presseerklärung getan."
Der BVA verkenne nach wie vor, dass Löhne bezahlbar bleiben müssen, um Kündigungen zu verhindern, heißt es in der Pressemitteilung weiter. So hat der BVA selber in einer vor kurzem veröffentlichten Pressenotiz darauf hingewiesen, dass die Zahl arbeitsloser Apothekenmitarbeiter stark zugenommen hat. Mit Forderungen nach Gehaltsanhebungen fördere der BVA die Kündigungswelle und lasse den Aspekt Arbeitsplatzerhalt wie immer außen vor. Gerade hierauf habe der ADA bislang sein Augenmerk gerichtet. Nach Ansicht des ADA drängt sich der Verdacht auf, dass der BVA wohl nur für die Mitarbeiter zuständig ist, die noch einen Arbeitsplatz haben und nicht für die, die diesen schon verloren haben.
Der ADA wird sich durch derartige polemische Presseerklärungen des BVA nicht von dem bisher beschrittenen Weg abbringen lassen, so die ADA-Pressemitteilung.
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