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- AZ 19/2004
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Hausapothekenmodell: Ärzte: Apotheker überschreiten ihre Befugnisse
Die Ärztefunktionäre sehen im Barmer-Service-Vertrag und dem Hausapothekenmodell "den systematischen Versuch, im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung Beratungsaufgaben des Apothekers zu statuieren, die die Vertragsarzttätigkeit tangieren", so der KBV-Vorsitzende. Die bislang gewahrte "Friedensgrenze" zwischen ärztlichen und apothekerlichen Aufgaben werde verletzt.
Die KBV kritisiert insbesondere den im Barmer-Vertrag verankerten Checkup-Service (Bestimmung verschiedener Messwerte) und den Arznei-Service (Prüfung von verordneten Arzneimitteln auf Wechselwirkungen und Unverträglichkeiten und Anlage eines Arzneimitteldossiers). Solche Regelungen gehen nach Ansichten der KBV weit über die übliche Beratungspflicht des Apothekers hinaus. Mit dem Checkup-Service überschreite der Apotheker in unzulässiger Weise die Grenze zur Ausübung der Heilkunde.
Barmer und Deutscher Apothekerverband sind laut Bericht zu Gesprächen mit der KBV bereit, stehen allerdings nach wie vor zum Konzept des Vertrags und seinen Inhalten. Im Übrigen gebe es Dienstleistungen, wie sie im Checkup-Service vorhanden seien schon länger in den Apotheken.
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