Arzneimittel: Prüfliste für sichere Bestellung via Internet

Bonn (im). Wie können Verbraucher beim Bezug von Arzneimitteln via Internet seriöse Angebote von schwarzen Schafen in diesem Bereich unterscheiden? Das Bundesgesundheitsministerium in Bonn und der Europarat in Straßburg haben dazu am 3. Juni gemeinsam eine Prüfliste herausgegeben, die auch das Einordnen von Gesundheitsinformationen aus dem weltweiten Netz erleichtern soll.

Das gemeinsame Informationsblatt ist auf der Internetseite des Ministeriums, www.bmgs.bund.de, unter dem Themenschwerpunkt "Gesundheit" und anschließend "Arzneimittel" zu finden. Mehrfach erscheint in dem Blatt der Hinweis auf die Beratung durch Pharmazeuten oder Mediziner. "Ihr Arzt und Apotheker - zuverlässige Quellen" - das steht zuerst im Hinweiskasten zu den Informationsquellen zum Thema Gesundheit. "Nehmen Sie nur unbedenkliche Arzneimittel", lautet ein weiterer Ratschlag an anderer Stelle, und : "Kaufen Sie nur in Deutschland zugelassene Arzneimittel." Allerdings werden für die Rezepteinlösung drei Möglichkeiten aufgeführt: die Apotheke vor Ort, eine deutsche oder eine EU-Versandapotheke.

Das Infoblatt will Verbrauchern helfen, seriöse Informationsquellen und Internetangebote zu erkennen. Die Kunden erfahren darin, wie sie sich vor illegalen Verkaufsstätten, illegalen Praktiken und irreführenden Informationen schützen können. Eine Prüfliste führt Kriterien zur Erkennung seriöser Internetseiten auf. Unter anderem muss auf einer guten Web-Seite ein Impressum mit der verantwortlichen Person samt beruflicher Qualifikation stehen. Neben seriösen Apotheken verweisen das Ministerium und der Europarat auf "skrupellose Geschäftemacher" mit "dubioser Ware", vor denen sie warnen, worunter sie konkret den Bezug gefälschter, illegaler oder falsch dosierter Arzneimittel verstehen.

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