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- AZ 27/2004
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Praxisgebühr im Notfall: Nur ein Mal fällig
KBV-Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Köhler sprach von einer "patientenfreundlichen Lösung". Bisher mussten Patienten jedes Mal neu die Praxisgebühr entrichten, wenn sie ohne Überweisung, etwa am Wochenende oder abends, den ärztlichen Notdienst aufsuchen mussten. Ausnahmen bestanden lediglich für "planbare Notfälle". Als planbarer Notfall zählte beispielsweise der Verbandwechsel am Wochenende nach einer Wundbehandlung. Dieses Konstrukt fällt nun weg. Nun muss der Patient bei einer zweiten Notfallbehandlung im Quartal nur noch die bekannte Quittung vorlegen, die eine besondere Farbe haben wird - die Praxisgebühr wird nicht nochmals fällig.
Eingezogen wird die Gebühr nun aber auch, wenn eine Behandlung im Notdienst absehbar ist. Zudem bleibt es nach dieser Neuregelung dabei, dass unabhängig von der Gebühr im Notdienst bei regulären Arztbesuchen im gleichen Quartal erneut zehn Euro zu zahlen sind. Weiterhin haben sich Krankenkassen und KBV darauf geeinigt, die bislang bis zum 30. Juni befristete Regelung für Psychotherapeuten unbefristet gelten zu lassen. Auch hier gilt: Der erste Kontakt im Quartal lässt die Praxisgebühr fällig werden. Danach kann der ärztliche Psychotherapeut eine Überweisung ausstellen.
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