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Elektronische Gesundheitskarte: Selbstverwaltung: Vorbereitungen im Zeitplan
Die Spitzenverbände der GKV und der Leistungserbringer haben durch das GKV-Modernisierungsgesetz den gesetzlichen Auftrag erhalten, eine Vereinbarung über die für die Telematik im Gesundheitswesen erforderliche Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur zu treffen (elektronische Gesundheitskarte, elektronisches Rezept und elektronische Patientenakte). Die Verbände der Selbstverwaltung gaben nun bekannt, dass die notwendigen finanziellen Mittel bereit gestellt sind. Auf der Basis dieser Mittel und Beschlüsse würden jetzt alle notwendigen Ausschreibungen vorgenommen und die ersten Arbeitsaufträge vergeben. Darüber hinaus sei das weitere Verfahren für die notwendigen Arbeiten und Abstimmungen abgesprochen worden. Dieses soll vor allem Transparenz für alle Beteiligten und Betroffenen und eine enge Einbindung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) gewährleisten.
Die fristgerechte Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zum 1. Januar 2006 wurde von vielen Seiten wiederholt angezweifelt. Das BMGS betonte aber immer wieder, es halte an seinem ehrgeizigen Zeitplan fest, und verwies darauf, dass es vor allem Sache der Selbstverwaltung sei, das Projekt voranzutreiben. Für die Vereinbarung zur Infrastruktur hat das Ministerium eine Frist bis zum 1. Oktober 2004 gesetzt. Das Lenkungsgremium der Spitzenverbände erklärte, mit seinen Beschlüssen vom 22. Juni sei sichergestellt, dass diese Frist eingehalten werde.
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