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- AZ 34/2004
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Präventionsgesetz: Finanzierung der Vorsorge noch unklar
Den gesetzlichen Vorgaben zufolge dürfen die Kassen je Versichertem im Jahr 2,67 Euro für Gesundheitsprävention ausgeben. Der Gesetzgeber wollte durch diese Ausgabendeckelung verhindern, dass unsinnige Kurse ("Bauchtanz") aus Beitragsgeldern finanziert werden. Die Kassen wollen diese Begrenzung nun aufheben. "Das soll jede Krankenkasse selber entscheiden", sagte Kiefer. In den Ländern sieht man das nach Informationen der FAZ jedoch anders: Einige, aber längst nicht alle Kassen, stießen mit ihren Präventionsausgaben an das gesetzliche Limit. Deshalb könne man sich eine Anhebung der Begrenzung vorstellen, aber keine Streichung. Unterdessen konnte für das geplante Präventionsgesetz noch immer keine weitreichende Einigung erzielt werden.
Einig ist man sich dem Bundesgesundheitsministerium zufolge bei den bundesweit geltenden Präventionszielen und einer Qualitätssicherung. Doch was die Finanzierung der geplanten "Bundesstiftung für Gesundheitsförderung und Prävention" betrifft, ist noch einiges unklar. Von den 250 Mio. Euro, die bis 2007 für die Prävention bereit gestellt sein sollen, wollte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt bislang 40 Prozent der Stiftung zufließen lassen. Diese sollte dann ihrerseits Projekte auf Bundes- und Länderebene finanzieren. Wie die FAZ nun meldete, soll die mehrheitlich von den Kassen kontrollierte Bundesstiftung jetzt nur 20 Prozent der Mittel bekommen. Dafür müsse sie keine Projekte auf Länderebene finanzieren.
Kiefer hält die Bundesebene, auf der 50 Mio. Euro vor allem für Aufklärungskampagnen verwandt werden sollen, für überfinanziert. Immerhin liege der jährliche Etat der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bei rund 32 Mio. Euro. Maximal zehn Prozent der Präventionsgelder will Kiefer laut FAZ dem Bund zubilligen: "Eigentlich reichten auch 5 Prozent." Im September wollen sich die Staatssekretäre aus Bund und Ländern treffen und die Eckpunkte für das Präventionsgesetz verabschieden. Dann könnte es, wie von Gesundheitsministerin Schmidt geplant, noch in diesem Jahr verabschiedet werden und 2005 in Kraft treten.
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