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BAH-Jahresversammlung: 2004 - das Jahr der Herausforderungen
Insbesondere der Mittelstand habe erhebliche Verluste zu verzeichnen, erklärte Burges: Ihn trifft sowohl die Absenkung der Festbeträge und der 16-prozentige Herstellerrabatt, als auch die Ausgrenzung der rezeptfreien Arzneimittel aus der Erstattungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Doch auch die forschende Industrie hat mit Festbeträgen, Rabatten und der geplanten Nutzenbewertung von Arzneimitteln zu kämpfen. Ebenso trifft das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) die generische Industrie und die Arzneimittelimporteure. Daneben sind auch die Patienten belastet: Sie müssen höhere Zuzahlungen leisten und rezeptfreie Arzneimittel selbst zahlen.
Der BAH macht gegen die politischen Eingriffe in den Arzneimittelsektor mobil: Burges berichtete von einer Verfassungsbeschwerde, die der BAH mit dem Zentralverband für Naturheilverfahren erarbeitet hat: Die betroffenen Ärzte haben diese beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um die Verfassungskonformität der Herausnahme rezeptfreier Arzneimittel aus dem GKV-Katalog überprüfen zu lassen. "Wir sind nicht bereit, diesen gravierenden Eingriff in die Therapiefreiheit des Arztes und in die Verordnungsfähigkeit der rezeptfreien Arzneimittel widerspruchslos hinzunehmen", betonte Burges. Dies gelte auch vor dem Hintergrund der viel zu schmalen Ausnahmeliste. Der BAH-Vorsitzende erklärte, der Verband kämpfe darum, diese Liste im Interesse der Patienten zu erweitern.
Zankapfel Festbeträge
Ferner berichtete Burges von einem Gutachten, in dem die verschiedenen Preisbildungsmechanismen und Kostendämpfungsinstrumente in anderen EU-Staaten und anderen Industrienationen analysiert werden sollen. Ziel der Studie sei es, zu prüfen, ob die Festbeträge durch ein anderes, marktkonformeres System ersetzt werden können, erklärte Burges. Das Gutachten soll zum Jahresende vorliegen. Was den Gemeinsamen Bundesausschuss betrifft, so erkannte der BAH-Chef an, dass durch den neuen Vorsitzenden Dr. Rainer Hess "ein Maß an Transparenz eingeführt worden ist, das es in der Vergangenheit nicht gegeben hat". Dies bedeute zwar nicht die Akzeptanz der Beschlüsse, mache sie aber zumindest in ihrer Entstehung nachvollziehbar.
Positives aus Europa
Burges konnte auch auf einige positive Entwicklungen im europäischen Arzneimittelrecht verweisen. Hier seien etwa mit Blick auf die EU-Osterweiterung "rechtzeitig wichtige Weichen gestellt worden". Erfreulich ist für den BAH zudem, dass der im EG-Recht normierte Krankheitskatalog gestrichen wird, sodass eine Werbung für alle rezeptfreien Arzneimittel - unabhängig von der Indikation - möglich wird. Allerdings bedeute diese europäische Änderung nicht zwangsläufig, dass auch das deutsche Heilmittelwerbegesetz entsprechend angepasst wird. Burges betonte jedoch, der BAH stehe in dieser Angelegenheit im "konstruktiven Dialog" mit dem Bundesgesundheitsministerium.
Optimistischer Ausblick
Der BAH werde sich angesichts der schwierigen Situation neun Monate nach Inkrafttreten des GMG nicht entmutigen lassen, erklärte Burges abschließend. "Der Verband betrachtet dies als Herausforderung und wird sich im Sinne seiner Mitglieder für die notwendigen Änderungen einsetzen."
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