Randnotitz

Taler, Payback und Versandverordnung

Der Einsatz von Talern als Kundenbindungsinstrument ist ethisch umstritten. Wenn ich meine durch Apothekeneinkäufe gesammelten Taler bei der Frittenbude einlösen kann oder für die beim Metzger erhaltenen Taler ein Duftlämpchen in der Apotheke erhalte – diese Art von "Marketing" muss man mögen. Jetzt hat sich ein Gericht mit der Frage befasst, ob Taler für verschreibungspflichtige Arzneimittel gewährt werden dürfen. Klare Antwort: nein – keine Taler als Bonuspunkte für den Erwerb von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, denn dadurch wird die Preisbindung unterlaufen und ein indirekter Preisnachlass gewährt. (Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.)

Neues von Linda, der Dachmarke des Marketing Vereins Deutscher Apotheker: Linda-Apotheken nehmen "als erste und einzige Apotheken", so die Pressemeldung, am Payback-System teil. Die Linda-Payback-Karte soll es ab April 2005 geben. Sollte das oben genannte Urteil Rechtskraft erlangen, wird es wohl Payback-Punkte nur für OTC-Arzneimittel und das Apotheken-Nebensortiment geben dürfen, nicht aber für Verschreibungspflichtiges. Ich bin gespannt, wann die ersten Apotheken bei miles&more mitmachen. Und: Warum gibt es noch keine Sammelpunkte für Arztrechnungen?

Neues aus dem Gesundheitsministerium. Der Versandhandel soll in geordneten Bahnen ablaufen. Nachdem das Ministerium nun über neun Monate die Entwicklung beim Versandhandel beobachtet hat, legte es vor kurzem den Entwurf einer Arzneimittelversandhandels-Verordnung vor. Im Wesentlichen soll mit ihr geregelt werden, welche Arzneimittel vom Versandhandel ausgeschlossen bleiben sollen, so zum Beispiel Impfstoffe und Sera, wie die Transportverpackung auszusehen hat und wie man mit thermolabilen Stoffen umgehen muss. Außerdem enthält der Entwurf eine Arzneimittel-Webseiten-Verordnung, die festlegt, welche Anforderungen die Gestaltung, der Betrieb und die Qualitätssicherung von Webseiten in Verbindung mit Arzneiversandhandel von Apotheken erfüllen müssen. Auch wenn man sich eine solche Verordnung ein paar Monate früher gewünscht hätte, damit die Spielregeln für den Versand klarer werden, dürfte die Verordnung in Zukunft für mehr Klarheit sorgen. Aber was nützt dies alles, wenn die Versandbestimmungen für unsere niederländischen Kollegen und deren Websites nicht gelten?

Peter Ditzel

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