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- AZ 9/2004
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Glosse
Durchbruch bei Praxisgebühr
Das Hickhack um die Praxisgebühr hält an. Nach wie vor gibt es äußerst renitente Ärzte, die den Anblick eines Zehn-Euro-Scheins in ihrer Praxis nicht ertragen. Der Deutsche Apothekerverband hat sich ab dem heutigen Rosenmontag im Rahmen der mit Krankenkassen geschlossenen Hausapothekenkonzepte bereit erklärt, das Inkasso für die Krankenkassen zu übernehmen.
Für ein in der Apotheke eingereichtes Rezept verlangt die Apotheke automatisch zehn Euro mehr vom Patienten pro Quartal. Der Einzugsvorgang wird im EDV-System der Apotheke dokumentiert und auf der Kundenkarte des Patienten gespeichert, so dass Doppelzahlungen ausgeschlossen werden. Der eingezogene Betrag wird der Apotheke dann von den Rechenzentren abgezogen.
Möglich ist auch, dass der Patient in der Apotheke eine so genannte PPP-Card (Praxisgebühr-Pre-Paid-Card) erwirbt, mit der die Praxisgebühr für vier Quartale im Voraus bezahlt werden kann. Außerdem soll es eine Maxi-PPP-Card geben, auf der zusätzlich viermal zehn Euro Rezeptgebühr im Voraus bezahlt werden. Vorteil für den Apotheker ist eine größere Liquidität (Kasseneinnahmen). Und der Patient profitiert davon, dass bei Vorauskasse der fünfte (Zahn-)Arztbesuch gratis ist. (Ein Parallelvorschlag, veröffentlicht in der "taz", fiel da nicht auf fruchtbaren Boden. Hier wurde angeregt, die Praxisgebühr durch "toll collect" eintreiben zu lassen. Das hätte den Vorteil gehabt, dass keine Änderung der Gesundheitsreform nötig gewesen wäre - und trotzdem hätte keiner zahlen müssen.)
Voraussetzung für das Apothekerinkasso-Modell ist, dass mit allen Krankenkassen Hausapothekenverträge geschlossen werden müssen. Dies bedeutet für den Apotheker nur einen minimalen Aufwand von zirka zehn bis fünfzehn Tagen krankenkassenspezifische Intensiv-Fortbildung plus Softwareprogramme.
Ob die Kassen dem Apotheker eine Vergütung von 0,5 Cent pro Inkassovorgang gewähren, wird derzeit noch zwischen Apothekerverband und GKV-Spitzenverbänden verhandelt. Die Einführung eines allgemein gültigen Apothekentalers, mit dem die Patienten die Zuzahlungen begleichen sollten, konnte sich nicht durchsetzen. Diskutiert wird dagegen nach wie vor ein gelbes und violettes Rezept, auf dem Kinder- bzw. Seniorenarzneimittel verordnet werden können. Wenn das keine Perspektiven sind! Helau!
Peter Ditzel
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