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DAZ aktuell
AOK darf über Arzneimittelrisiken informieren
Nach Informationen des AOK-Bundesverbands wiesen die Sozialrichter mit Urteil vom 2. März 2004 (Az.: S 9 KR 73/02) im Hauptsacheverfahren die Unterlassungsklage zweier Pharmaunternehmen zurück. Die Bayer Vital GmbH und die Asche AG hatten sich 2001 gegen eine Arztinformation gewandt, in der die AOK unter Bezug auf eine wissenschaftliche Bewertung der Universität Bremen über unerwünschte Wirkungen des Präparates "Glucobay" für Diabetes-Patienten hingewiesen hatte.
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