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Qualitätsmanagement: Das Pflicht-QMS liegt in der Luft
Nach Einschätzung von Götz Schütte, Geschäftsführer der Apothekerkammer Niedersachsen, besteht schon jetzt für viele Apotheken eine Pflicht durch die Hintertür. Denn die Alten- und Pflegeheime sind zum Qualitätsmanagement verpflichtet. Daher erwarten die Heimleitungen zumeist auch entsprechende Managementmaßnahmen von Unternehmen, die die Heime beliefern. Dies entspricht den Regeln des Qualitätsmanagements und liegt in der Logik dieses Systems.
QMS bei Heimbelieferung ...
Schon in der Vergangenheit vor der Einführung der vertraglichen Beziehungen zu den Apotheken hatten einzelne Heime QM-Systeme in Apotheken gefordert. Da Heime und Apotheken durch die neue Rechtslage inzwischen zum Abschluss von Versorgungsverträgen verpflichtet sind, erhält die Beziehung einen anderen formalen Stellenwert. Das Zusammenwirken der QM-Systeme beider Vertragspartner ist dabei eine logische Folge. Insofern bewirken die Verträge zur Heimbelieferung für die beteiligten Apotheken indirekt eine Verpflichtung zur Einführung und Zertifizierung eines QM-Systems.
... oder für alle Apotheken
Darüber hinaus ist nach Einschätzung von Schütte zu erwarten, dass bald alle Apotheken unabhängig von der Heimbelieferung ein QM-System einführen müssen. Denn qualitätsgesicherte Dienstleistungen der Apotheken hätten in der Politik einen hohen Stellenwert und würden die künftige Rolle der Apotheken wesentlich bestimmen. Dann sei es konsequent, die Apotheken im Rahmen der anstehenden Novellierung der Apothekenbetriebsordnung zur Einführung des Qualitätsmanagements zu verpflichten. Der erste Rohentwurf für die neue Apothekenbetriebsordnung dürfte im Sommer vorgelegt werden.
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