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IGSF-Stiftung: Mehr Geld oder weniger Leistung im Gesundheitswesen?
Nach Einschätzung von Dr. Doris Pfeiffer, Vorsitzende des Vorstandes des VdAK, und Dr. Herbert Rebscher, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der DAK, war das Ziel des GMG, einen durchschnittlichen Krankenkassenbeitrag von 13,6% zu erreichen, unrealistisch. Das GMG wirke durchaus im geplanten Sinn, aber aufgrund der Ausgangsdaten könne der Beitragssatz in diesem Jahr nicht unter 14% sinken. Dr. Hans-Georg Faust, MdB, CDU, meinte dagegen, es sei bedenklich, wenn diese als Symbol wichtige Marke nicht unterschritten werde. Die Bürger würden der Politik nur folgen, wenn die ihnen auferlegten Einsparungen erkennbar wirken würden.
Leistungskatalog freigeben...
Dagegen forderte Eike Hovermann, MdB, SPD, weniger über die Finanzierung des Gesundheitswesens zu streiten, sondern zu klären, welche Leistungen bezahlt werden sollten. Die Kopplung der Disease Management Programme an den Risikostrukturausgleich werde zu steigenden Fallzahlen bei Diabetes und Asthma führen und dadurch die Kosten sogar erhöhen. Dagegen würden die verfügbaren Mittel nicht über etwa 140 bis 150 Mrd. Euro pro Jahr steigen, höhere Beträge könnten nur über Zusatzversicherungen finanziert werden.
Weitere Leistungen könnten aber nicht wie der Zahnersatz aus dem Leistungskatalog ausgegliedert werden. Stattdessen sollten alle Krankenversicherungen selbst definieren, welche Leistungen sie finanzieren könnten und sich damit dem Wettbewerb stellen. Wettbewerb sollte nicht nur für die Leistungserbringer, sondern auch für die Krankenkassen gelten.
... oder begrenzen
Nach Einschätzung von Faust wird es dagegen zumindest auf Sicht von drei bis fünf Jahren bei einem gesetzlich festgeschriebenen Leistungskatalog für alle Krankenkassen bleiben. Es sollte vielmehr diskutiert werden, wieviel Geld die Gesellschaft für Gesundheit ausgeben will. Rebscher wandte sich gegen alle Forderungen, mehr Geld ins System zu holen, weil Deutschland bereits jetzt für die Gesundheit mehr Geld pro Kopf als jedes andere EU-Land ausgebe.
Das Finanzierungsproblem entfalle, wenn die gesetzlichen Krankenversicherungen nur Leistungen im Zusammenhang mit Krankheiten und nicht diverse andere Maßnahmen finanzieren müssten. Die individuelle Wahl des Leistungskataloges sei gesundheitsökonomischer Unsinn, solange die Versicherung solidarisch finanziert wird. Denn dann würden die Unterschiede zwischen den Kassen zur Risikoselektion führen und das Versicherungskonzept umwerfen. Stattdessen müsse der Leistungskatalog ständig auf seine medizinische Sinnhaftigkeit geprüft werden.
Den Leitungskatalog auf ausgrenzungsfähige Leistungen zu durchforsten, ist nach Einschätzung von Dr. Rainer Hess, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen, ein langer Weg, doch gebe es hierzu keine Alternative. Wenn aufwändige evidenzbasierte Verfahren zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden könnten, führe dies in Deutschland immer wieder zu einem Mengenproblem, weil diese dann meist in großer Zahl durchgeführt würden.
Die mittelfristige Entwicklung der Beitragssätze hängt für ihn davon ab, wie die Reform wirkte. Problematisch sei beispielsweise die integrierte Versorgung, weil Projekte einzelner Krankenkassen zu klein seien, um effektiv gestaltet werden zu können.
Nach Einschätzung von Dr. Christian Sellschopp, Mitglied des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, gibt es durchaus praktikable Möglichkeiten, um die Leistungen zu begrenzen. Es gehe nicht darum ob, sondern wie die Leistungen erbracht würden. Als Beispiel führte er Operationen an, die konventionell oder mit großem Aufwand minimal invasiv durchgeführt werden können.
Bürgerversicherung oder Prämienmodell
Beske fragte die Bundestagsabgeordneten nach ihrer Einschätzung, welche gesundheitspolitischen Themen den Bundestagswahlkampf 2006 bewegen würden. Faust erwartet eine Diskussion über die Entscheidung zwischen Bürgerversicherung und Prämienmodell. Doch würden die Parteien mit diesen Begriffen operieren, ohne sie inhaltlich auszufüllen.
Hovermann hält dagegen beide Konzepte für unpraktikabel. Die Bundesländer müssten allein wegen der hohen Belastungen, die sie für ihre Beamten zu tragen hätten, die Bürgerversicherung ablehnen. Dagegen würde der Steuerausgleich bei den Kopfpauschalen ein so hohes Finanzvolumen erfordern, das kein Finanzminister akzeptieren könne und das nicht zu finanzieren sei. Es könne aber auch keine Lösung durch mehr Wachstum geben, denn das frühere Wachstum komme nicht wieder. Stattdessen müssten einzelne Maßnahmen, wie beispielsweise eine zunehmende ambulante Versorgung, ergriffen werden.
Freiberuflichkeit und integrierte Versorgung
In der Diskussion mit dem Publikum äußerten sich Ärzte besorgt über die Zukunft der Freiberuflichkeit. Dagegen meinte Pfeiffer, es solle nicht mit einem "Mythos" argumentiert werden, denn die Therapiefreiheit gelte auch für angestellte Ärzte in Krankenhäusern. Es werde künftig weniger Ärzte in Einzelpraxen und mehr Praxisgemeinschaften geben, was aber die Freiberuflichkeit nicht tangiere. Nach Einschätzung von Hovermann würden neue Regelungen der EU ohnehin zu erschwerten Marktbedingungen für alle Freiberufler führen.
Im weiteren Verlauf der Diskussion wurden verschiedene praktische Beispiele für die erfolgreiche Zusammenarbeit von Leistungserbringern im Gesundheitswesen, auch zwischen ambulanten und stationären Strukturen, angeführt. Diese Zusammenarbeit dürfte, unabhängig davon, ob sie "offiziell" als integrierte Versorgung organisiert ist, eine Schlüsselrolle für die weitere Entwicklung der Strukturen im Gesundheitswesen gewinnen.
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