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Reform startet holprig – Ministerin erwartet rasche Klärung der Probleme
Vertreter der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) trafen am 12. Januar in Köln zusammen, um strittige Fragen der Praxisgebühr zu klären. Einziges Ergebnis: Augenärztliche Leistungen, die der Verordnung einer Brille oder anderer Sehhilfen vorausgehen, bleiben Leistungen der GKV, wenn sie dies bereits vor dem 1. Januar waren.
Diese Klarstellung folgte wenig überraschend, hatte Schmidt doch bereits im Vorfeld deutlich gemacht, dass das Gesetz nur so verstanden werden könne.
Weitere Streitpunkte zwischen Ärzten und Krankenkassen sind die Praxisgebühr bei Notfällen und beim nichtärztlichen Psychotherapeuten. Hier kam es bislang zu keiner Einigung – obwohl es im letzteren Fall bereits eine Übergangslösung gibt, die das Ministerium fortgesetzt wissen will: Problem der nichtärztlichen Therapeuten ist, dass sie keine Überweisungen ausstellen dürfen. Stattdessen können sie nun eine Quittung schreiben, deren Vorlage den Patienten bei einem nächsten Arztbesuch von der Praxisgebühr befreit. Die KBV kündigte an, sich für die Beibehaltung dieser Regelung einzusetzen.
Weitere Gespräche in dieser Woche
Weitere Treffen der Krankenkassen- und KBV-Vertreter werden noch in diesem Monat stattfinden. Ministerin Schmidt zeigte sich bei einem Tagesthemen-Interview am 12. Januar optimistisch, dass schon in der kommenden Woche die restlichen Ergebnisse verkündet werden könnten. Am 15. Januar finden zudem Gespräche zwischen Staatssekretär Klaus Theo Schröder, der KBV und den Krankenkassen sowie den kommunalen Spitzenverbänden statt.
Hierbei soll unter anderem eine Lösung für die drohende finanzielle Überforderung von Sozialhilfeempfängern in Heimen gefunden werden. Der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums Klaus Vater erklärte am 12. Januar, "dass in dieser Woche eine ganze Menge geschehen kann"
Pillenrezepte – Einigkeit mit Konsenspartnerin Union?
Schmidt bekräftigte unterdessen ihre Forderung, dass Frauen für die Ausstellung eines Folgerezepts für die Anti-Baby-Pille keine Praxisgebühr zahlen müssen. Sollte die Selbstverwaltung keine Lösung finden, soll eine gesetzliche Klarstellung erfolgen.
Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Bundestags Klaus Kirschner (SPD) forderte in einem Gespräch mit der Frankfurter Rundschau (Ausgabe vom 13. Januar), dass nicht nur Pillenrezepte von der Praxisgebühr befreit werden sollten, sondern auch andere Folgeverordnungen, etwa von Asthma-Patienten.
Schmidt hat weitere Ausnahmen für diesen im GMG nicht geregelten Fall regelmäßig wiederkehrender Verordnungen nicht vorgesehen.
Der sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andreas Storm warnte Schmidt hingegen vor einseitigen Änderungen: Er will weder Rezepte für die Anti-Baby-Pille noch andere Verordnungen von der Praxisgebühr befreien. "Wenn man in diesem Punkt bei der Praxisgebühr eine Ausnahme zulässt", sei "weiteren Ausnahmen Tür und Tor geöffnet", zitierte die Bild-Zeitung am 13. Januar den CDU-Politiker. Während Vater erklärte, der politische Wille bei der Pillenverordnung sei mit der CDU/CSU abgestimmt, sagte Storm, in diesem Punkt sei mit der Union das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Verhaltene Beitragssatzsenkungen
Ernüchterung ist derweil auch hinsichtlich der erhofften Beitragssatzsenkungen eingetreten. Lediglich 13 der insgesamt rund 300 gesetzlichen Krankenkassen haben ihre Beiträge zum 1. Januar gesenkt. Sieben weitere Kassen haben angekündigt, zum 1. April oder 1. Mai billiger zu werden. Zwölf Krankenkassen – insbesondere kleinere Betriebskrankenkassen – haben ihre Sätze hingegen angehoben.
Für Wirbel sorgte die Securvita BKK: Sie will ihren Beitrag von 14,5 auf 12,9 Prozent senken und lief mit diesem Anliegen beim Bundesversicherungsamt auf. Die für die Genehmigung der Beitragssatzänderungen zuständige Aufsichtsbehörde bemängelte, dass der Krankenkasse bei der Berechnung ihres Entlastungsvolumens ein Fehler unterlaufen sei.
Die Genehmigung der Senkung hätte zu einer weiteren Schuldenanhäufung bei der Securvita geführt, so das Bundesversicherungsamt. Securvita-Vorstand Ellis Huber kündigte an, die geplante Beitragssatzsenkung nun mit Hilfe der Gerichte durchzusetzen.
Vor dem Hintergrund der zögerlichen Verbilligung der gesetzlichen Kassen hatte in der vergangenen Woche auch Schmidt erstmals eingeräumt, dass die Zielmarke von 13,6 Beitragssatzpunkten erst verspätet erreicht werden könne. Dennoch werde 2004 das "Jahr der Beitragssenkungen" sein.
Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Helga Kühn-Mengel (SPD) sagte am 13. Januar im Deutschlandfunk, sie rechne in diesem Jahr nicht mehr mit einem durchschnittlichen Satz von 13,6 Prozent – unter 14 Prozent werde er jedoch im Laufe des Jahres liegen.
uch zwei Wochen nach Inkrafttreten des GKV- Modernisierungsgesetzes (GMG) bestehen noch immer zahlreiche Unklarheiten, wie die Reform umzusetzen ist – insbesondere was die Praxisgebühr betrifft. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt gibt sich dennoch zuversichtlich, dass die Probleme in Kürze gelöst sein werden. Auch hält sie an ihrem Ziel fest, dass ein durchschnittlicher Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 13,6 Prozent erreicht werden kann – fraglich bleibt allerdings der Zeitpunkt.
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