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- AZ 24/2005
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Kassenfinanzen: Union will Reformpläne nicht weiter präzisieren
In dem Papier, das den Unionsabgeordneten auch als Wahlkampfhilfe dienen soll, heißt es, die Einführung der Pauschale solle "zeitnah im Zusammenhang mit der Steuerreform erfolgen". Ihre nähere Ausgestaltung insbesondere im Hinblick auf ihre Höhe, den Zuschussbedarf für Geringverdiener und das zur Verfügung stehende Volumen aus Steuermitteln werde "auch davon abhängen, wie die Einzelheiten einer Steuerreform und die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung sein werden".
Im November letzten Jahres hatten CDU und CSU nach zähen Beratungen einen Kompromiss zu einer "solidarischen Gesundheitsprämie" ausgehandelt. Dieser sieht vor, dass die Kassen für jeden Versicherten einen einheitlichen Beitrag von 169 Euro bekommen sollen. 109 Euro davon sind vom Versicherten zu tragen, den Rest übernimmt der Arbeitgeber, dessen Prämie auf 6,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens festgeschrieben ist. Ein sozialer Ausgleich für Kinder und Geringverdiener soll über das Steuersystem erfolgen. In dem nun vorliegenden Papier werden diese Eckpunkte zwar aufgegriffen, konkrete Zahlen spart man aber aus. Die einzige Ziffer, die auftaucht, besagt, dass niemand mehr als sieben Prozent seines Einkommens für die Prämie zahlen muss.
Ausgangspunkt aller Reformen müsse sein, dass die Gesundheitskosten "so weit wie möglich von den Arbeitskosten abgekoppelt werden", heißt es in dem Papier weiter. Für mehr Wachstum und Beschäftigung sei es eine wichtige Voraussetzung, dass steigende Gesundheitsausgaben nicht mehr zwangsläufig zu höheren Arbeitskosten führen. Genau diese Voraussetzung erfülle das Konzept der Bürgerversicherung nicht. Die Union kritisiert am Reformmodell von SPD und Grünen zudem, dass hier private und gesetzliche Krankenkassen zu einer "Einheitskasse gleichgeschaltet" werden. Auf diese Weise finde kein Wettbewerb mehr statt.
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