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Angeblich kein Bezug zu Neuwahlen: Schmidt erwirkt Maulkorb gegen "Bild"
Das Landgericht Hamburg untersagte "Bild" in seinem Beschluss vom 7. Juni zudem, zu behaupten, dass wegen der beabsichtigten Beförderungen der Personalrat des Ministeriums Alarm geschlagen habe. Im Falle der Zuwiderhandlung droht der Axel Springer AG nun ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro. "Bild" titelte daraufhin am 8. Juni gleich wieder mit der Geschichte: Man werde "sich den Mund nicht verbieten" lassen und sich "vor Gericht wehren".
BMGS-Sprecher Klaus Vater hatte die Vorwürfe zu Wochenbeginn zurückgewiesen: "Weder die Beförderungen noch die Neustrukturierung stehen in Zusammenhang mit der anstehenden Bundestagswahl. Sie sind vielmehr das Ergebnis bereits im Jahre 2004 eingeleiteter Prozesse, die jetzt zum Abschluss gekommen sind." Um alle Zweifel in diese Richtung auszuräumen, habe Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt den Bundesrechnungshof gebeten, die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung sowie die Grundlagen der Beförderungsentscheidungen zu überprüfen. Vater rechnet mit einem zügigen Ergebnis. Der Sprecher betonte erneut, dass es sich bei den zu befördernden Mitarbeitern ausschließlich um Beschäftigte handele, die keine politische Position innehaben.
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