Arzneimittelversorgung: Apothekengesetz passiert Bundestag

Berlin (ks). Der Bundestag hat am 27. Januar die Änderung des Apothekengesetzes ohne Debatte in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Die Opposition stimmte dem Gesetz nicht zu. Da das Gesetz zustimmungspflichtig ist, wird sich der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 18. Februar erneut mit der angedachten Aufhebung des Regionalprinzips für krankenhausversorgende Apotheken befassen.

Ziel der Gesetzesinitiative der Bundesregierung ist die Angleichung des Apothekengesetzes an die europäischen Vorschriften über den freien Warenverkehr. Nach Auffassung von Rot-Grün verstößt es gegen EU-Recht, dass in Deutschland Krankenhäuser ohne eigene Apotheke nur durch Apotheken versorgt werden dürfen, die im selben oder in einem benachbarten Landkreis liegen. Mit der Aufhebung dieser Regelung könnten auch Apotheken aus dem EU-Ausland deutsche Krankenhäuser beliefern. Die Bundesländer haben bereits mehrheitlich deutlich gemacht, dass sie dem Gesetz nicht zustimmen werden.

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