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DAZ aktuell
Kammer darf in der ABDA bleiben
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat den Antrag des streitbaren Acherner Apothekers Dietmar Frensemeyer auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart abgewiesen. Die Entscheidung wurde damit rechtskräftig. Die Stuttgarter Richter hatten bereits in einem ausführlichen Urteil vom 15. Juli 2004 (siehe AZ Nr. 30/2004, S. 1) festgestellt, dass ein Austritt der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg aus der ABDA rechtlich nicht erzwungen werden kann.
Eine entsprechende Entscheidung hatte auch das Verwaltungsgericht München gefällt. Dagegen war zuvor die Apothekerkammer Berlin vom dortigen Verwaltungsgericht in erster Instanz verurteilt worden, ihre Mitgliedschaft wegen bestehender "Demokratiedefizite" und einer Privilegierung selbstständiger Apothekerinnen und Apotheker innerhalb der ABDA aufzugeben (DAZ Nr. 28/2004, S. 16). Die Münchner und die Berliner Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.
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