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Änderung der Apothekerordnung "überfällig"

BERLIN (ks). Die Bundesregierung will die Bundes-Apothekerordnung dem EU-Recht anpassen. Am 23. Februar befasste sich der Gesundheitsausschuss des Bundestags mit dem Gesetzentwurf. Regierung und Opposition zeigten sich einig, dass das Gesetzgebungsverfahren zügig durchgeführt werden soll.

Im Gemeinschaftsrecht ist die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen für die Berufe des Apothekers sowie der pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) geregelt. Eine Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, bei der Anerkennung dieser Berufsqualifikationen die Berufserfahrung eines Antragstellers stärker als bisher zu berücksichtigen. Zudem müsse über einen diesbezüglichen Antrag innerhalb von drei Monaten entschieden werden.

Zur Umsetzung dieser Richtlinie wurde im Gesetzentwurf eine Änderung der nationalen Regelungen zu den Berufen des Apothekers und der PTA vorgenommen. Weiterhin sind Anpassungen aufgrund der EU-Osterweiterung vorgesehen. Apothekern aus den neuen EU-Mitgliedstaaten soll ein vereinfachter Berufszugang ermöglicht werden.

"Dieses Gesetz ist überfällig", sagte Marion Caspers-Merk, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, vor dem Gesundheitsausschuss. Es sei kein strittiges Gesetzgebungsverfahren: Der Umsetzungsprozess sei bereits im Vorfeld in enger Kooperation zwischen Bund und Ländern gelaufen. Lediglich kleinere Änderungsanträge seien eingegangen. In der Beratung interessierte sich der Ausschuss vor allem für die Sicherstellung der Qualität von Apothekerdiensten in Deutschland und für die Mindestanforderungen.

Die Abgeordneten fragten auch nach Details der Prüfverfahren für die Zulassung von ausländischen Apothekern hierzulande. Nach Auskunft der Bundesregierung sind die Mindestanforderungen im EU-Recht definiert. Das geplante Gesetz sehe außerdem vor, dass ausländische Apotheker, die in der Bundesrepublik ihren Beruf ausüben wollen, das deutsche Recht auf diesem Gebiet kennen und die deutsche Sprache beherrschen müssen. Die Prüfungskompetenz liege bei den Länderbehörden. Dies sei inzwischen schon Routine.

Die SPD bat um eine "zügige Verabschiedung" des Gesetzes, ohne eine öffentliche Anhörung von Experten anzusetzen, damit ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland wegen einer verspäteten Umsetzung abgewendet werden könne. Die CDU/CSU-Fraktion stimmte dem zu.

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