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- AZ 13/2006
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Kommentar
Der ungeliebte Dienst?
Die Apotheke ist zur ständigen Dienstbereitschaft verpflichtet (mit gewissen Ausnahmen) - so will es die Apothekenbetriebsordnung. Dazu haben sich die Apotheker verpflichtet. Wer den Apothekerberuf ergreift und einen Arbeitsplatz in der öffentlichen Apotheke antritt, weiß, dass der Nacht- und Notdienst auf ihn zukommen wird. Und trotzdem: Bei vielen gehört dieser Dienst eher zu den ungeliebten Aufgaben des Berufs. Eine Nacht um die Ohren schlagen für ein paar Babyschnuller, Schmerzmittel oder einen Antibiotikasaft, der womöglich auf einem Rezept mit Datum von letzter Woche verordnet ist. Und diese Nacht kommt regelmäßig, alle paar Wochen, je nach Turnus. Nur die wenigsten Fälle sind wirklich ernst, viele Rezepte oder Einkäufe hätten genauso gut bis zum nächsten Morgen Zeit gehabt - so wird gerne von Gegnern des Nachtdienstes argumentiert.
Selbst wenn an diesen Aussagen etwas dran ist, sollten wir damit vorsichtig umgehen. Denn gerade in unserer heutigen Zeit, in der Politiker und Krankenkassen gerne die Logistik und Dienstleistungen der Apotheke klein reden wollen, (ausländische) Versandapotheken als kostengünstige Alternative preisen, ist es wichtig, in der Öffentlichkeit unsere Dienstleistungen herauszustellen. Und dazu gehört der Nacht- und Notdienst. Nichts gegen Versandapotheken in Deutschland, aber den Notdienst können nur die Präsenzapotheken leisten.
Ein zweites Argument, vor dessen Hintergrund der Nachtdienst erträglicher werden könnte: Wir sollten ihn als besondere Dienst- und Serviceleistung vermarkten. Viele Branchen lassen sich heute Zusatzdienstleistungen einfallen, werben mit verlängerten Öffnungszeiten und einem besseren Service. Die Apotheke bietet hier einen tollen Service, stellt ihn aber zu wenig heraus.
Bayern hat jetzt zusammen mit Großhandlungen eine neue Hotline für Apotheken im Notdienst eingerichtet (siehe nebenstehenden Bericht) und medienwirksam präsentiert. Wenn größere Bestände an Medikamenten (z. B. bei Masseninfektionen am Wochenende) in einer Region benötigt werden, die Vorräte in der diensthabenden Apotheke zur Neige gehen, sind die Großhandlungen rund um die Uhr erreichbar und beliefern die Notdienstapotheke. Diese Aktion hatte ein gutes Presse-Echo, Bayerns Gesundheitsminister ist davon angetan, die Präsenzapotheke wird mit ihrer Leistung hervorgehoben. Vielleicht sollten wir den Nacht- und Notdienst verstärkt als unverzichtbare Serviceleistung der Apotheke in der Öffentlichkeit verankern.
Peter Ditzel
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