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- AZ 27/2006
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Über 2100 Arzneimittel zuzahlungsfrei
Wie die ABDA am 27. Juni mitteilte, verfügen sämtliche Apotheken pünktlich zum 1. Juli über alle nötigen Informationen. Zu diesem Stichtag entfallen bei 79 Arzneimittelwirkstoffen der Festbetragsgruppe 1 mit mehr als 2000 Präparaten die Zuzahlungen, weil ihr Preis 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt. Sollte der Arzt ein zuzahlungspflichtiges Medikament verordnet haben, kann der Apotheker prüfen, ob ein zuzahlungsbefreites Alternativpräparat abgegeben werden kann. In allen Apotheken liegen zudem Informationsmaterialien für die Patienten aus.
Bislang gilt die Zuzahlungsbefreiung erst für ein Fünftel der insgesamt rund 350 Festbetragsgruppen. Damit ist noch nicht für jede Therapie ein zuzahlungsfreies Medikament verfügbar. Doch das soll sich bald ändern, wenn das preiswerte Angebot der ersten Gruppen gut angenommen wird. Die nun wirksam gewordenen neuen Festbeträge können in Einzelfällen aber auch zu Mehrbelastungen für die Patienten führen. Wer auf ein bestimmtes Präparat beharrt, dessen Preis den gesunkenen Erstattungsobergrenzen nicht angepasst wurde, muss mit Aufzahlungen rechnen. Auch in diesen Fällen wird die Beratung der Apotheken gefragt sein.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt freut sich über die Preissenkungen. Sie appellierte an die Ärzte und Patienten, die neuen Möglichkeiten anzunehmen: "Wenn viele preisgünstige, zuzahlungsfreie Präparate verordnet werden, können sowohl die Krankenkassen als auch die Patienten sparen, ohne auf die gewohnte Qualität verzichten zu müssen". Die Ministerin ist guter Hoffnung, dass sich die Preisspirale bei entsprechend großer Nachfrage noch weiter nach unten dreht.
Die ABDA und die Spitzenverbände der Krankenkassen stellen seit dem 1. Juli eine Liste der zuzahlungsfreien Präparate zur Verfügung. Sie umfasst mehr als 1000 Präparate. Die erste vollständige Liste kann erst im Laufe dieser Woche erstellt werden, da die Hersteller zum 1. Juli nochmals Preisänderungen vornehmen konnten. Die Liste wird sodann alle zwei Wochen aktualisiert und kann von Ärzten, Patienten und Apothekern unter verschiedenen Webadressen eingesehen werden: www.aponet.de, www.gkv.info, www.die-gesundheitsreform.de.
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