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- AZ 41/2006
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Gesundheitsreform: GKV und PKV einig in der Ablehnung
Die Spitzenverbände kritisierten, dass der Gesundheitsfonds die Finanzierungsgrundlagen der GKV nicht nachhaltig sichere, sondern zu Mehrbelastungen der Versicherten und Beitragszahler führen werde. So werde erstmals überhaupt eine Gesundheitsreform mit einer "satten" Beitragssatzerhöhung an den Start gehen. Hinzu komme die neue Zusatzprämie. Diese belaste nicht nur die Versicherten, sondern habe auch "fatale Auswirkungen" im Wettbewerb der Kassen:
Insbesondere Kassen mit vielen einkommensschwachen und kranken Versicherten müssten eine hohe Zusatzprämie erheben - eine Abwanderung der gesunden und einkommensstarken Versicherten in Richtung PKV sei somit absehbar. Daran ändere auch die Ein-Prozent-Härtefallregelung nichts. Zudem werde die Überforderungsklausel mit der Acht-Euro-Grenze ad absurdum geführt, weil hierdurch gerade Versicherte mit besonders geringen Einkommen (unter 800 Euro) höhere Belastungen tragen müssten. Statt den gewünschten Wettbewerb um Effizienz und Qualität der Versorgung zu entfachen, würden die Kassen dazu gezwungen, sich im Wettbewerb auf gesunde, einkommensstarke Versicherte zu konzentrieren.
Kritisch sehen es die Spitzenverbände zudem, dass die PKV "völlig ungeschoren" aus der Reform herausgehe. Das erklärte Ziel der Bundesgesundheitsministerin, auch die PKV an der solidarischen Finanzierung zu beteiligen, sei in keiner Weise realisiert worden. Nicht einmal eine Portabilität der Altersrückstellungen von der PKV in Richtung GKV werde möglich sein.
Die PKV sieht dies selbstverständlich anders. Auch wenn an der Vollversicherung der PKV prinzipiell festgehalten werde, sei "unverkennbar, dass sie durch Einzelregelungen um ihre Attraktivität gebracht werden soll", erklärte der Vorsitzende des PKV-Verbandes Reinhold Schulte. So sei es unakzeptabel, dass der Versichertenbestand der PKV zur Mitfinanzierung des neuen Basistarifs herangezogen werden soll. Damit wälze die große Koalition über Steuern zu finanzierende Umverteilungsaufgaben auf die Privatversicherten ab. Ebenso wenig akzeptabel seien die vorgesehenen Wechselmöglichkeiten im Bestand. Ein solcher Eingriff in bestehende Verträge sei mit dem Verfassungsrecht nicht zu vereinen, sagte Schulte. Sollte es dadurch tatsächlich zu einer deutlichen Beitragserhöhung für die bereits heute privat Krankenversicherten kommen, werde eine verfassungsrechtliche Klärung unausweichlich.
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