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Eckpunkte für ein modernes Vertragsarztrecht
Das Eckpunktepapier enthält noch weitere Vorschläge, wie dem teilweise schon bestehenden Ärztemangel begegnet werden könnte: So sollen in unterversorgten Regionen alle Altersgrenzen für die Tätigkeit von niedergelassenen Ärzten fallen. Damit könnten Ärzte älter als 55 Jahre alt sein, wenn sie sich niederlassen und dürften zudem länger als bis zum 68. Lebensjahr praktizieren.
Sollten die Kassenärztlichen Vereinigungen den Ärztemangel nicht in den Griff bekommen, droht ihnen die Entmachtung: Der Sicherstellungsauftrag könnte an die Krankenkassen übertragen werden. Die Kassen hätten dann die Möglichkeit, mit Ärzten Einzelverträge zu vereinbaren, um die Versorgungslücken zu schließen.
Auch in anderen Fällen, in denen die Selbstverwaltung nicht von der Stelle kommt, will die Ministerin künftig schneller eingreifen können. Etwa, wenn sich die Gremien nicht einvernehmlich auf neue Regelungen bei der Vergütung und medizinischen Versorgung verständigen können. Darüber hinaus soll durch eine Neuregelung der Vergütung der Behandlung von Privatpatienten die wirtschaftliche Situation von Ärzten, Zahnärzten und Hebammen in den neuen Ländern verbessert werden. Diese Punkte waren in Unionskreisen als "Weg in die Staatsmedizin" kritisiert worden.
Der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums, Klaus Vater, betonte am 6. Februar, dass die Modernisierung und Liberalisierung des ärztlichen Vertragsrechtes auf eine Festlegung im Koalitionsvertrag zurückgehe. Die von der Ministerin geleisteten Vorarbeiten würden derzeit in der großen Koalition beraten – Änderungen seien möglich. Einen genauen Zeitplan für das Gesetzesvorhaben nannte Vater nicht.
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