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AVWG: Barrabatte bei OTCs auch weiterhin möglich
Die zuständigen Fraktionsvizevorsitzenden und die gesundheitspolitischen Sprecher der Union und der SPD gaben ihre Einigung am 10. Februar bekannt. Danach soll es Krankenkassen künftig möglich sein, Patienten von Arzneimittelzuzahlungen zu befreien, wenn sie beim Arzt auf die Verordnung eines besonders preiswerten Präparates drängen. Als preiswert gilt dabei ein Medikament, dessen Apothekenabgabepreis 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt.
Ziel der Maßnahme ist es, die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken und den Preiswettbewerb bei den Herstellern zu unterstützen. Sie tritt neben die beabsichtigte Neuregelung zur Absenkung der Festbeträge, die von den Krankenkassen stark kritisiert wurde.
Barrabatte und Skonti erlaubt
Ein Erfolg für den Apothekenbereich kann dahingehend verbucht werden, dass die Formulierung zu den Rabatten unmittelbar im Heilmittelwerbegesetz und nicht nur im Ausschussbericht geändert werden soll. So ist gewährleistet, dass Barrabatte im Bereich der rezeptfreien Arzneimittel weiterhin und in unbegrenzter Höhe möglich sein werden. Auch Skonti, so stellt der Ausschussbericht klar, gelten nicht als Barrabatt und können zusätzlich zu den Barrabatten gewährt werden.
Entschärfte Bonus-Malus-Regelung
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Bonus-Malus-Regelung wurde nach dem massiven Protest der Ärzteschaft leicht entschärft: Treffen die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenkassen Vereinbarungen, mit denen dieselben Ziele zur Veränderung des Verordnungsverhaltens und zur Einsparung bei Arzneimitteln erreicht werden können, so soll die Regelung nicht greifen. Damit wollen die Gesundheitspolitiker von Union und SPD der Selbstverwaltung einen größeren Gestaltungsspielraum einräumen.
Außerdem soll bei der Ermittlung der Durchschnittskosten je definierter Dosiereinheit ("Tagestherapiekosten") die Indikationsstellung berücksichtigt werden - dies soll eine therapieadäquate Versorgung gewährleisten. Zudem soll der Malus nun erst ab einem Überschreitungsbetrag von 10 Prozent (zuvor: 5 Prozent) wirksam werden.
Die Ausgestaltung des Bonus-Malus-Systems müssen KBV und Kassen bis zum 15. September 2006 für das nächste Jahr verbindlich vereinbaren. Ergänzend muss die Praxissoftware, die von Ärzten bei der Verordnung von Arzneimitteln verwendet wird, künftig zertifiziert werden und manipulationsfrei sein.
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages konnte die Änderungen auf seiner Sitzung am 15. Februar (nach DAZ-Redaktionsschluss) beschließen. Die Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag ist für den 17. Februar vorgesehen. Am 10. März kann der Bundesrat das Gesetz durchwinken, sodass es plangemäß zum 1. April in Kraft treten kann. Mit dem AVWG sollen die gesetzlichen Kassen um 1,3 Mrd. Euro jährlich entlastet werden.
Die Gesundheitspolitiker der Regierungsfraktionen haben sich Ende vergangener Woche doch noch auf Änderungen am Gesetzentwurf zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) verständigen können. So soll es unter anderem beim Einkauf von OTC-Arzneimitteln weiterhin Barrabatte geben.
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