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Versandhandel I: Ärztenetz kooperiert mit Zur Rose
Wie aus einer Pressemitteilung der Kooperationspartner hervorgeht, ist angedacht, dass die Patienten ihre Rezepte an die Apotheke in Halle an der Saale senden und diese die Arzneimittel liefert. Pro Rezept sollen die Patienten einen Gutschein über fünf Euro erhalten, den sie zum Kauf von rezeptfreien Arzneimitteln und Kosmetika einlösen können.
Vereinbart ist zudem, dass die Versandapotheke stets günstige Präparate abgibt. Dafür haben die Vertragspartner Substitutionsregeln festgelegt: Die Versandapotheke gibt entweder das vom Arzt verordnete Arzneimittel oder ein preiswerteres Generikum ab. "Damit heben wir Wirtschaftlichkeitsreserven in der Pharmakotherapie", erläutert Dr. Leonhard Hansen, Vorsitzender der KV Nordrhein. Die Ärzte vor Ort sollen keinen wirtschaftlichen Vorteil aus der Vereinbarung ziehen. "Wir Ärzte profitieren von der höheren Transparenz in der Arzneimitteltherapie", sagt Dr. Johann Heinrich Arens vom GNV-Vorstand. Diese Transparenz helfe den Ärzten, drohende Regresse abwenden zu können.
Rechtswidriger Vertrag
Wie Apothekerkammer und Apothekerverband Nordrhein in einer gemeinsamen Pressemitteilung schreiben, ist der Vertrag zwischen der Versandapotheke "Zur Rose", der KV Nordrhein und dem Gesundheitsnetzwerk Viersen ihrer Auffassung nach rechtswidrig. Entsprechende juristische Schritte seien bereits eingeleitet worden. Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, erklärte: "Wir haben die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein mehrfach im Vorfeld darauf hingewiesen, dass eine solche Vereinbarung rechtswidrig ist. Es ist der Versuch, besseren Wissens gegen geltende Gesetze zu verstoßen." Das Ärztenetz Viersen habe im Vorfeld Verhandlungen mit den ortsansässigen Apotheken strikt abgelehnt, sagte der Vorsitzende des Apothekerverbandes Nordrhein, Thomas Preis. Das Argument, die Ärzte bekämen durch Einschaltung einer Versandapotheke erstmalig eine sichere Datentransparenz, sei "an den Haaren herbeigezogen". Bewusst verschwiegen werde, dass den Arztpraxen für jeden vermittelten Patienten eine Geldprämie gezahlt wird. Kammer und Verband sind der Auffassung, dass diese Handhabung ärzterechtlich höchst bedenklich ist. Außerdem könnte die Umsetzung dieses Vertrages auch für den Arzt negative rechtliche Konsequenzen haben. Die Apotheker im Kreis Viersen rechnen mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen und möglicherweise einem "Apothekensterben".
Die KV Nordrhein, das Gesundheitsnetzwerk Viersen und die Zur Rose Versandapotheke haben eine Vereinbarung geschlossen, nach der die im Netzwerk zusammengeschlossenen Ärzte ihre Patienten auf die Arzneimittel-Bestellmöglichkeit bei der Zur Rose hinweisen sollen. Kammer und Verband Nordrhein halten das für illegal.
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